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Aktuelle Nachrichten

Victory Medien-Fonds: Rückzahlungspflicht von Steuervorteilen ?

12.03.2010

Rückzahlungspflicht von Steuervorteilen

Bei mehreren Victory-Fonds ist es bereits zu steuerlichen Änderungen gekommen, die eine Nachzahlungspflicht der Anleger begründeten. Da die Victory-Fonds in ihrer Grundkonstruktion ähnlich aufgebaut sind ist auch bei den weiteren Victory-Fonds eine Rückzahlungspflicht für die erlangten Steuervorteile zu befürchten.

Ob es zu einer Aberkennung und Änderung der Steuervorteile, welche eine Nachzahlungspflicht der Anleger begründet kommt hängt nach dem Medienerlass entscheidend davon ab, ob die Hersteller-Eigenschaft eingehalten wurde.

Cumulus Immobilienfonds – Bündelung der Gesellschafterinteressen

03.03.2010

Zahlreiche Anleger haben in den frühen 90-er Jahre Beteiligungen an Cumulus-Fonds gezeichnet. Anders als in den Prospekten dargelegt haben sich die wirtschaftlichen Prognosen nicht bewahrheitet. Es stellte sich schnell heraus, dass es sich bei den Cumulus-Fonds - wie seitens der Fachzeitschrift KMI im Rahmen eines Prospektchecks der Cumulus-Fonds bereits früh prognostiziert - um sog. Blind-Pools handelt, bei denen die Investitionsobjekte noch nicht feststehen.

EuroHypo AG verklagt Anleger des Cumulus-Fonds „Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt“ GdbR

24.02.2010

Auch die Cumulus-Fonds-Anleger des Cumulus-Fonds „Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt“ GdbR haben zwischenzeitlich die Auswirkungen der in ihrem Cumulus-Fonds vorherrschenden wirtschaftlichen Schieflage deutlich zu spüren bekommen. Nach Scheitern des Sanierungskonzepts und Kündigung des Objektfinanzierungsdarlehens Ende 2008 hat die EuroHypo AG nunmehr Anleger des Cumulus-Fonds „Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt“ GdbR in Regress genommen. Cumulus-Fonds-Gesellschafter, die der Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen sind, wurden zwischenzeitlich vor dem Landgericht Frankenthal verklagt.

Klinik am Kurpark Verwaltungs GmbH & Co. REHA "Sonnenbichl" KG : Anleger sollen erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen

23.02.2010

Anleger des zwischenzeitlich insolventen Immobilienfonds Klinik am Kurpark Verwaltungs GmbH & Co. REHA "Sonnenbichl" KG erhielten in den letzten Tagen unerfreuliche Post. Darin werden die Anleger seitens der Albermarle Treuhand GmbH  aufgefordert, binnen 14 Tagen die in den Jahren 1998 – 2000 erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Für den Fall des nicht fristgemäßen Zahlungseingangs der oftmals mehrere Tausend € betragenen Ausschüttungen wird den Anlegern die gerichtliche Geltendmachung der Forderung angedroht.