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Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Ob und in welchem Umfang die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine außergerichtliche oder gerichtliche Verfolgung übernimmt, ergibt sich grundsätzlich aus dem Versicherungsvertrag. Der Versicherungsvertrag beinhaltet die zugrundeliegenden Vertragsbedingungen. Gerne nehmen wir für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung vor und Führen den individuellen Schriftverkehr. Für diejenigen Mandanten, die eine Deckungszusage erhalten haben, werden die Anwaltsgebühren unmittelbar mit der Rechtsschutzversicherung abgerechnet.

Für alle weiteren Einzelfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.