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Kann nach einem Urteil / Vergleich noch einmal gegen die Bank rechtlich vorgegangen werden ?

Kann nach einem Urteil / Vergleich noch einmal gegen die Bank rechtlich vorgegangen werden, wenn es durch geänderte Rechtsprechung bessere Prozessaussichten gibt?

In aller Regel nicht. Der Rechtstreit wird durch ein rechtskräftiges Urteil abschließend geregelt und über die Ansprüche, die bis zu diesem Zeitpunkt zwischen den Parteien entstanden waren entschieden. Differenzierter ist es bei einem Vergleich. Da dieser ein privatrechtlicher Vertrag ist, hängt es von der inhaltlichen Regelung ab. Im Regelfall wird im Vergleich jedoch eine sogenannte Erledigungsklausel vereinbart, die bestimmt, dass durch diesen Vergleich alle Ansprüche abschließend geregelt sind. Darüber hinaus können unter ganz bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. bei arglistiger Täuschung, die Willenserklärungen des Vergleichs angefochten werden. Dann gilt der Vergleich als nicht geschlossen und es kann ein erneuter Rechtstreit über die ursprünglichen Ansprüche geführt werden.