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Wann und unter welchen Voraussetzungen ist ein Vorgehen gegen einen Anlageberater möglich?

Ein Vorgehen gegen einen Anlageberater ist grundsätzlich möglich, wenn dieser den Anleger nicht über alle Risiken und Chancen des abgeschlossenen Geschäftes aufgeklärt hat.

In diesem Fall kann infolge der Aufklärungspflichtverletzung ein Schadensersatzanspruch gerechtfertigt sein.

Sobald der Anleger erkannt hat, dass eine Fehlberatung stattgefunden hat, sollte unmittelbar eine rechtliche Überprüfung erfolgen, da Schadensersatzansprüche der Verjährung unterliegen und nach Ablauf der gesetzlichen Frist keine Ansprüche mehr durchgesetzt werden können. Bezüglich der Kenntnis sind die Umstände des Einzelfalls maßgeblich.