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Wann ist ein Urteil rechtskräftig?

Sofern nach der ersten Instanz nicht  Berufung bzw. nach zweiter Instanz nicht Revision eingelegt wird, spricht man von der Rechtskraft des Urteils. Ab diesem Zeitpunkt kann eine Vollstreckung aus dem Urteil erfolgen.

Gegen dieses Urteil kann dann keine Seite mehr vorgehen.