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Auf diesen Seiten finden Sie detailierte Informationen zu bestimmten Rechtsgebieten.

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Hier finden Sie aktuelle Nachrichten zur Rechtssprechung zu den Themen:

Staatlich anerkannte Gütestelle

BesprechungWobei hilft mir die Gütestelle?

  • Die staatlich anerkannte Gütestelle gibt den Parteien in zivilrechtlichen Streitigkeiten die Möglichkeit, ihren Rechtsstreit in einem außergerichtlichen Verfahren schnell und kostengünstig beizulegen.
  • Bereits durch den rechtzeitig gestellten und schriftlichen Güteantrag wird die Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche gehemmt.
  • Von der Verjährungshemmung bis zum vollstreckbaren Titel ist das Güteverfahren der schnellste und effektivste Weg zu einer an den Bedürfnissen der Parteien orientierten außergerichtlichen Konfliktlösung.

 

Für welche Streitigkeiten ist die Gütestelle da?

Die Gütestelle ist für die Unterstützung bei Konflikten zuständig, welche z.B.

  • zwischen Mitarbeitern eines Teams 
  • zwischen Abteilungen
  • zwischen Lieferanten und Herstellern
  • zwischen Unternehmen und Kunden
  • allgemein zwischen Unternehmen im Rahmen ständiger Geschäftsbeziehungen

bestehen.

 

Was ist die häufige Folge solcher Konflikte?

Häufig kommt es zu einer Eskalation der Auseinandersetzung, die mit der Einleitung eines Rechtsstreits endet.

Diese wiederum führt zunächst zu messbaren Verlusten an Produktivität, Motivation und damit auch an Umsätzen.

Gerichtsprozesse sind zumeist

  • sehr kostenintensiv, insbesondere wenn mehrere Instanzen durchlaufen werden
  • sehr zeitintensiv und erstrecken sich über mehrere Monate oder schlimmstenfalls sogar mehrere Jahre 
  • ungewiss im Ausgang – nur selten gibt es einen Gewinner. Meist bleibt den Parteien hinterher eine hohe Anwaltskostenrechnung und das leere Gefühl, wenig erreicht zu haben 
  • für die Öffentlichkeit interessant, die sich ggf. aus der Presse über das Verfahren informieren kann
  • das Ende langfristiger Geschäftsbeziehungen und persönlicher Bindungen

 

Was macht die Gütestelle anders?

  • Das Güteverfahren beginnt im Normalfall innerhalb von 14 Tagen
  • Viele Verfahren können bereits in 1 bis 2 Tagen beendet werden
  • Die Kosten sind kalkulierbar, weil die Tätigkeit der Gütestelle nach festen Stundensätzen und vereinbarten Nebenkosten honoriert wird.
  • Die Konfliktparteien sind aktiv an dem Verfahren beteiligt, Inhalt und Ausgang werden von den Parteien selbst festgelegt.
  • Ein in dem Güteverfahren geschlossener Vergleich ist rechtswirksam und steht einem gerichtlich erworbenen Titel gleich
  • Bereits der Eingang des Güteantrags bei einer Gütestelle hemmt die Verjährung der Ansprüche während der Dauer des Verfahrens.

 Hier gibt es weitere Informationen zum Ablauf eines Güteverfahrens.

Abschluss