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Gütestelle
Unsere staatlich anerkannte Gütestelle stellt sich vor:
Info-Seiten
Auf diesen Seiten finden Sie detailierte Informationen zu bestimmten Rechtsgebieten.
Fokusthemen
Hier finden Sie aktuelle Nachrichten zur Rechtssprechung zu den Themen:
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Ablauf des Güteverfahrens
Was genau tun wir für Sie?
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Wir sind eine staatlich anerkannte Gütestelle des Landes Baden-Württemberg i.S.d. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO sowie eine ausgebildete Wirtschaftsmediatorin (Frau Rechtsanwältin Tanja Pfahl-Beck).
Wir bringen Sie wieder ins Gespräch mit Ihrem Konfliktpartner
Wir bearbeiten den Konflikt mit Ihnen im Dialog und finden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung ohne Verlierer, die sich an Ihren Interessen und Bedürfnissen orientiert.
Wir erarbeiten mit Ihnen eine verbindliche Vereinbarung, die einem gerichtlichen Urteil gleichsteht und die wie ein solches vollstreckt werden kann
Wir geben Ihnen und Ihrem Konfliktpartner durch die außergerichtliche Befriedigung die Chance, langfristige Geschäftsbeziehungen auch in Zukunft fortführen zu können
Wir verfügen über eine jahrelange Verhandlungserfahrung und über eine hohe Sozialkompetenz
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Güteverfahren?
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen inzwischen die Kosten für ein Güteverfahren.
Gerne führen wir für Sie die hierfür notwendige Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
Rechtliche Bedeutung des Gütestellenverfahrens:
Vom Präsidenten des Landgericht Stuttgart wurden Frau Rechtsanwältin Tanja Pfahl-Beck und Herr Rechtsanwalt Christopher Kress im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO als Gütestelle des Landes Baden-Württemberg anerkannt.
Ein in dem Güteverfahren geschlossener Vergleich ist rechtswirksam und steht einem gerichtlich erworbenen Titel gleich, d.h. aus dem Vergleich kann vollstreckt werden.
Wie läuft ein Güteverfahren ab?
- Die Einleitung des Verfahrens kann formlos telefonisch, schriftlich oder per E-mail an Frau Rechtsanwältin Tanja Pfahl-Beck oder an Herrn Rechtsanwalt Christopher Kress gestellt werden
- Um eine Verjährung Ihrer Ansprüche zu gewährleisten, sollte von Ihnen ein schriftlicher Antrag auf Durchführung des Güteverfahrens erfolgen. Im Falle der Bevollmächtigung muß eine schriftliche Vollmacht im Original dem Antrag beigefügt werden
- Ein entsprechendes Formular finden Sie hier
- Weitere Details zum Gütestellenverfahren, zu den Kosten und zur Einleitung können Sie nebenstehenden Verfahrensordnungen entnehmen (PDF zum Ausdrucken oder Herunterladen)
- Sie haben noch Fragen oder wollen Kontakt zur Gütestelle aufnehmen? Schnell und einfach geht es mit unserem Kontaktformular.

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