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Wissenswertes zu Mietgarantie

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Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Leerstand der Immobilie

25.11.2008

In seinem Urteil vom 10.10.2008 (Az.: V ZR 175/07) stellte der fünfte Zivilsenat fest, dass der Verkäufer von Wohnungs- oder Teileigentum auch bei Übernahme einer Mietgarantie verpflichtet ist, den Käufer darüber aufzuklären, wenn das zur Vermögensbildung bestimmte Kaufobjekt leer steht und nicht vermietet ist.