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Wissenswertes zu Atlas-Fonds

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Immobilienfonds im Erwerbermodell

Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 14.06.2004

Wir hatten an dieser Stelle schon ausführlich über die Verhandlungen des II. Senats vom 14.06.2004 berichtet. 4 der 6 Entscheidungen betrafen so genannte "strukturvertriebene fremdfinanzierte Immobilienfonds". Eine solche Fondsbeteiligung liegt immer dann vor, wenn der Gesellschafter durch einen Vermittler zum Abschluß des Beitrittsvertrages und des Darlehensvertrages überredet wurde und der Anleger den Darlehensvertrag selbst unterzeichnet hatte. Unsere Kanzlei vertritt zahlreiche Immobilienfondsgeschädigte aus den WGS-, Atlas-, Kulsa- und IVV-Fonds und anderen.

Rechtsverfolgung bei Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds

28.2.2003

Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherungen

Viele Gesellschafter, die rechtlich gegen Banken, Initiatoren oder Vermittler bei Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds vorgehen wollten, haben oft die leidige Erfahrung gemacht, daß viele Rechtsschutzversicherungen die Kostenübernahme mit der Berufung auf die sogenannte "Baurechtsausschlußklausel" (§ 4 (1) k ARB 75) abgelehnt hatten.

Atlas-Fonds: Wie Banken das gesetzliche Widerspruchsrecht aushebeln

Neu ist für viele Anleger möglicherweise (und auch in der Berichterstattung der Tageszeitungen wurde hierüber bisher nicht berichtet), daß nicht nur Kapitalanleger, welche bei der Wohnungsbaugesellschaft Stuttgart (WGS) Fondsanteile gezeichnet haben, durch eine von Seiten der Banken geschickt initiierten Umgestaltung von Kreditverträgen um ihr Widerrufsrecht gebracht wurden. Ganz offenbar war dies gleichermaßen bei den sogenannten Atlas-Fonds der Fall. Wir haben hier mehrere Vorgänge betreffend die Atlas-Fonds aktenkundig, bei denen die Mandanten nach dem selben "Strickmuster" wie bei den WGS-Fällen um ihr Widerrufsrecht gebracht wurden bzw. werden sollten.