RSS Feed Wissenswertes

follow us on twitter

Rückrufservice

Bitte Formular ausfüllen. Wir rufen Sie umgehend zurück.

  • JUVEals empfohlene Kanzlei im Kapitalanlegerschutz platziert in Juve Handbuch 2009/2010
  • Anwaltsverein 
  • Arbeitsgemeinschaft Bank und Kapitalrecht
  • Bundesverband der Gütestellen
  • Bundesverband der Gütestellen

Fokusthemen

Hier finden Sie aktuelle Nachrichten zur Rechtssprechung zu den Themen:

Schlagworte

Sehr gute Erfolgsaussichten für Anleger geschlossener Fonds, die Beteiligung über eine Bank gekauft haben bzw. von einer Bank beraten worden sind: Klicken Sie hier für eine kostenfreie Einschätzung Ihres Falles!

Wissenswertes zu Beraterhaftung

Druckversion

Positive Entscheidung des OLG München bei dem Medienfonds VIP 4

Am 30.12.2011 hat das OLG München einen Musterentscheid bei dem geschlossenen Medienfonds VIP 4 getroffen. Der Fondsprospekt des VIP 4 ist laut OLG München in einigen Punkten falsch. Das Gericht stellt auf ca. 140 Seiten mehrere Prospektfehler fest und ist somit eine historische Entscheidung für den Anleger. Es ist nämlich die erste für Anleger positive Entscheidung eines OLGs in einem Musterverfahren in Deutschland. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

550 Fondsschiffen droht die Insolvenz

Im Jahre 2009 waren noch lediglich 70 Fondsschiffe in Not. Inzwischen ist diese Zahl laut Fondszeitung (Ausgabe 25/2011) auf 550 Fondsschiffe angestiegen. Diese Schiffe sind auf neues Kapital und neue Darlehen angewiesen. Einige davon sind bereits verkauft worden oder sind zahlungsunfähig.

Immer mehr schwankende Schiffsfonds

Die Anzahl der in Schieflage geratenen Schiffsfonds nimmt weiter zu.
 
Die von Finanzberatern und Banken versprochenen Steuervorteile bescherten Schiffsfonds in den vergangenen Jahren großen Zulauf. Diese Kapitalanlage ist für Kleinanleger aber nicht unbedingt geeignet, da Schiffsbeteiligungen geschlossene Fonds mit vielen Risiken sind. Anleger werden oftmals als Kommanditisten zu Anteilseignern. Dadurch sind sie zwar an Gewinnen - aber auch an möglichen Verlusten beteiligt. Im schlimmsten Fall geht das gesamte Kapital verloren.

Flugzeugfonds aktuell: Global Transport 02 und 03 Aviation Anlegern droht Absturz

Noch bis vor kurzem galten Flugzeugfonds bei deutschen Investoren als beliebtes und vermeintlich sicheres Anlagemodell.  Zwischenzeitlich machen jedoch auch verstärkt Flugzeugfonds-Anleger die bittere Erfahrung, dass die seinerzeit mit hohen Rendite- und steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten beworbenen Anlagemodelle mit oftmals unkalkulierbaren Risiken verbunden sein können. Aktuellstes Beispiel:  Nach Ausfall des Leasingnehmers müssen die Anleger des Wölbern Invest Global Transport 02 Aviation sowie des Global Transport 03 Aviation um die stets als sicher geglaubten Ausschüttungen bangen.

WGS-Fonds aktuell: Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann erstreitet Urteil gegen BAG Bankaktiengesellschaft

In einem seitens der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 04.03.2011 hat das Landgericht Dortmund die BAG Bank zum Schadensersatz und damit zur sogenannten kompletten Rückabwicklung verurteilt. Die Bank wurde auf Rückzahlung sämtlicher an Ihre Rechtsvorgängerin, die Volksbank Ebersbach eG, geleisteten Zahlungen verurteilt. Darüber hinaus verurteile das Gericht die Bank zur Rückübertragung der im Rahmen der Finanzierung abgeschlossenen Lebensversicherung auf die klagenden WGS-Gesellschafter. Im Gegenzug verpflichtete das Gericht die Bank dazu, die finanzierten WGS-Gesellschaftsanteile zurückzunehmen.

Schadensersatz bei Falschberatung offener Immobilienfonds

Das Scheitern der offenen Immobilienfonds wie z. Bsp. P2 Value, Degi Europa und US-Grundinvest führt zu einem enormen Schaden bei den betroffenen Anlegern. In den vergangenen Jahren wurde vielfach ahnungslosen Anlegern von bekannten und seriösen Banken die Beteiligung an offenen Immobilienfonds als sichere Kapitalanlage empfohlen. Über das bestehende Totalverlustrisiko oder ähnliche Risiken wurde nicht aufgeklärt.
Schätzungsweise 85 Milliarden Euro wurden in 45 verschiedene offene Immobilienfonds investiert. In der Zwischenzeit sind 13 dieser Fonds entweder ausgesetzt oder befinden sich in Auflösung. Anleger können hier kaum mehr mit einem Kapitalrückfluss rechnen.

Apollo Media-Fonds geraten in Schieflage: Möglichkeiten für betroffene Anleger

Medien- und Filmfonds bereiten tausenden von deutschen Anlegern derzeit wenig Grund zur Freude: Geringe Einspielergebnisse in Verbindung mit hohen Verwaltungskosten ließen etliche der seit Ende der 90er Jahren aufgelegten Film- und Medienfonds schnell in die wirtschaftliche Talsohle geraten. Die als Lockmittel eingesetzten Schlagworte wie sichere Renditen und hohe Steuerersparnisse blieb für den Großteil der Medien- und Fimfondsanleger ein unerfüllter Traum. Anders als in den mit ihren Geldern finanzierten Filmproduktionen dürften auch die Anleger der Apollo Media Fonds derzeit nicht mit einem „Happy End“ rechnen.

Schiffsfonds ein weiteres Problem auf dem grauen Kapitalmarkt

Geschlossene Schiffsfonds sind nun ebenfalls von der Finanzkrise betroffen. Viele Kapitalanleger sind verunsichert und haben Angst um ihr investiertes Geld. Sie fürchten einen großen Schaden davon zu tragen. Nach Angaben von Stiftung Warentest werden zwei Drittel der Schiffsfonds die jährlichen Ausschüttungen nicht mehr bezahlen können. Selbst Rückzahlungen der bereits erhaltenen Ausschüttungen sind nicht ausgeschlossen. Die Schieflage der Schiffsfonds könnte weitreichende Konsequenzen für ihre Anleger haben.

Der Solarfonds „Sonne Italiens“ scheint noch nicht

Der Solarfonds „Sonne Italiens“ wird seit etwa einem Jahr vertrieben und hat bislang immer noch keine Baugenehmigung. Medienberichten zufolge verzögert sich derzeit die Inbetriebnahme des Solarkraftwerkes in der Nähe von Turin. Wann das Projekt nun gestartet werden kann ist derzeit völlig unklar.

Positives Urteil für Anleger in dem Medienfonds VIP 4

Ein VIP 4 Anleger hat vor dem Oberlandesgericht München Az. 5 U 2034/08 eine Schadensersatzklage gegen die Unicredit Bank AG (ehemalige HypoVereinsbank) gewonnen. Der Anleger erhält das gesamte investierte Geld nebst Zinsen zurück. Das noch nicht rechtskräftige Urteil ist bereits am 13.Juli 2010 ergangen.