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Wissenswertes zu BGH

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BGH bestätigt kick-back-Rechtsprechung und stärkt Position der Anleger

Mit Urteil vom 19.07.2011 hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) seine Rechtsprechung zu Kick-Backs bestätigt.

Die Bank hatte sich hier darauf berufen, einem Rechtsirrtum unterlegen zu sein. Der BGH stellt in der Entscheidung fest, dass die Rechtsfrage, was unter aufklärungspflichtigen Rückvergütungen zu verstehen ist, aufgrund seiner bisherigen Rechtssprechung bereits beantwortbar ist. Der BGH bestätigt explizit in den Gründen der Entscheidung seine Rechtsprechung, nach der die anlageberatende Bank dem Anleger, dem sie eine Kapitalanlage empfiehlt, ungefragt über erhaltene Rückvergütungen aufklären muss. Der Senat führt aus, dass es vorliegend um verheimlichte Provisionsflüsse von einem Dritten an den Berater des Kapitalanlegers ginge. In diesem Dreipersonenverhältnis sei der durch die Zuwendung bestehende Interessenkonflikt der Bank nicht offenkundig und dieser müsse deshalb aufgeklärt werden.

BGH zu Schrottimmobilien: HypoVereinsbank unterliegt wegen Täuschung über erzielbare Miete

Mit noch unveröffentlichtem Beschluss vom 5.07.2011 (Az.: XI ZR/342/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die HypoVereinbank in Haftung für einen ehemaligen Vermittler einer Schrottimmobilie wegen arglistiger Täuschung verurteilt. Der rechtskräftige Beschluss des BGH bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln (Az.: 13 U 119/06).

BGH stärkt abermals die Rechte von Schrottimmobilien-Erwerbern

Der Bundesgerichtshof hat zum wiederholten Male die Käuferrechte von Schrottimmobilienerwerbern  gestärkt. In dessen Entscheidung vom 01.03.2011 (Az. XI ZR 96/09) stellte der BGH fest, dass ein infolge nachweislicher Übervorteilung zum Schadensersatz berechtigter Käufer einer ihm als Steuersparmodell angepriesenen Immobilie sich auf die ihm zustehende Kompensationszahlung nicht die seinerseits erzielten Steuervorteile anrechnen lassen muss. Der BGH hält damit an dessen bisheriger Rechtsprechungstendenz fest, wonach im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb erzielte Steuervorteile dann nicht anzurechnen sind, sofern die Ausgleichssumme ihrerseits der Besteuerung unterliegt.

BGH stärkt erneut die Rechte von Schrottimmobilien-Erwerbern

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dessen am Dienstag veröffentlichten Entscheidung (Az.: XI ZR 220/08) erneut die Rechte von Erwerbern so genannter Schrottimmobilen gestärkt. Die BGH Richter sahen es als erwiesen an, dass die vorliegend in die Finanzierung der Steuersparimmobilien involvierte Badenia Bausparkasse die betroffenen Käufer nicht in hinreichendem Maße über die Höhe der angefallenen Vermittlungsprovisionen aufgeklärt habe.

Bundesgerichtshof fällt Urteil über die Anrechnung von Steuervorteilen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut ein Urteil zur Anrechnung von Steuervorteilen gefällt (Aktenzeichen: III ZR 336 / 08) und hierdurch die Position geschädigter Anleger geschlossener Fonds (Medienfonds, Filmfonds, Immobilienfonds, Schiffsfonds) bei sog. Steuersparmodellen entschieden gestärkt.

Der BGH verneint Verjährung und stärkt somit Anlegerrechte

02.08.2010

Erneut hat der BGH ein positives Urteil zugunsten von Anlegern geschlossener Fonds gefällt. In einer wichtigen Frage zur Verjährung hat der dritte Senat des Bundesgerichtshofs Az.: III ZR 249/09  vom 8. Juli 2010, das Urteil des Oberlandesgerichts Köln Az.: 24 U 154/089 vom 25.08.2009, bestätigt und somit die Rechte von Anlegern geschlossener Fonds weiter deutlich gestärkt.

Der BGH lässt Fundus Fonds Anleger hoffen

23.07.2010

Mit scharfer Kritik hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 14.06.2010 zwei anlegerfeindliche Urteile des OLG Köln (II ZR 142/09 und II ZR 143/09) aufgehoben. Betroffen von der Entscheidung waren Anleger des Fundus Fonds Nr. 27 (Bürohaus Pyramide, Berlin) . Der Fundus Fonds Nr. 27 zählt zu einem der 34 Fonds, die in den 90er Jahren, durch die Kölner Fundus Gruppe, dessen Initiator Anno August Jagdfeld ist, aufgelegt wurden. Die Fundus Gruppe zählt zu den größten Emissionshäusern für geschlossene Immobilienfonds. Die wohl bekanntesten Projekte sind etwa das Luxushotel Adlon in Berlin und das Hotel Heiligendamm an der Ostsee. Viele Fundus Fonds gerieten jedoch in eine wirtschaftliche Schieflage und haben erhebliche finanzielle Probleme.

Prospekthaftung: BGH spricht Anlegern geschlossener Immobilienfonds erneut Schadensersatz zu

15.07.2010

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat erneut ein weiteres Urteil zur Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds gefällt (AZ.:II ZR 30/09) und hierdurch die Rechte der Anleger geschlossener Immobilienfonds gestärkt.

Kick-back Rechtsprechung des BGH auch auf Altfälle anwendbar

09.07.2010

Zum wiederholten Male hat sich der BGH hinsichtlich der Frage nach der Aufklärungspflicht versteckter Rückvergütungen (Kick-back) auf die Seite der Verbraucher gestellt.
Nach dem am 29.06.2010 zu Gunsten der betroffenen Anleger ergangenen Beschluss des BGH (Az.: XI ZR 308/09) kann sich eine Bank, die einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung nicht auf die an sie zurückgeflossenen Rückvergütungen (Kick-back) hinweist, jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen.

BGH stärkt weiter Verbraucherrechte bei „Schrottimmobilien“

02.07.2010

Der BGH hat am 29.06.2010 entschieden, dass Anleger Schadensersatz verlangen können, wenn Provisionen zu niedrig ausgewiesen werden. Die Entscheidung des XI. Zivilsenates betrifft Schadensersatzansprüche einer Anlegerin und erging im Zusammenhang mit einer sogenannten „Schrottimmobilie“. Damit wurde das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig Az. XI ZR 104/08 bestätigt.