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Wissenswertes zu Dr. Görlich

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Keine persönliche Haftung mittelbar beteiligter Fonds-Anleger für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft!

03.09.2008

Mit Urteil vom 05.08.2008 hat das OLG München (AZ: 5 U 5228/07) erneut ein Urteil zu Gunsten der Fonds-Anleger gefällt. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Im vorliegenden Fall hatten die Kläger 1999 jeweils eine Beteiligung an der MEGA Immobilienfonds 17 GbR (im Folgenden: Fondsgesellschaft) gezeichnet, die in die Modernisierung und Instandsetzung einer Wohnanlage in Berlin-Hellersdorf investierte.