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Auf diesen Seiten finden Sie detailierte Informationen zu bestimmten Rechtsgebieten.

Fokusthemen

Hier finden Sie aktuelle Nachrichten zur Rechtssprechung zu den Themen:

Wissenswertes zu Falk-Fonds

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Der BGH verneint Verjährung und stärkt somit Anlegerrechte

02.08.2010

Erneut hat der BGH ein positives Urteil zugunsten von Anlegern geschlossener Fonds gefällt. In einer wichtigen Frage zur Verjährung hat der dritte Senat des Bundesgerichtshofs Az.: III ZR 249/09  vom 8. Juli 2010, das Urteil des Oberlandesgerichts Köln Az.: 24 U 154/089 vom 25.08.2009, bestätigt und somit die Rechte von Anlegern geschlossener Fonds weiter deutlich gestärkt.

Prospekthaftung: BGH spricht Anlegern geschlossener Immobilienfonds erneut Schadensersatz zu

15.07.2010

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat erneut ein weiteres Urteil zur Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds gefällt (AZ.:II ZR 30/09) und hierdurch die Rechte der Anleger geschlossener Immobilienfonds gestärkt.

Kick-back Rechtsprechung des BGH auch auf Altfälle anwendbar

09.07.2010

Zum wiederholten Male hat sich der BGH hinsichtlich der Frage nach der Aufklärungspflicht versteckter Rückvergütungen (Kick-back) auf die Seite der Verbraucher gestellt.
Nach dem am 29.06.2010 zu Gunsten der betroffenen Anleger ergangenen Beschluss des BGH (Az.: XI ZR 308/09) kann sich eine Bank, die einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung nicht auf die an sie zurückgeflossenen Rückvergütungen (Kick-back) hinweist, jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen.

Zwei weitere anlegerfreundliche „Kick-Back“ -Urteile

16.04.2010

Das Landgericht München (22 O 1997/09) und das OLG Stuttgart (13 U 42/09) haben in den vergangenen Wochen zwei Urteile erlassen, die für alle Kapitalanleger von geschlossenen Fonds von großer Bedeutung sind. In beiden Urteilen wird festgestellt, dass auch bankenunabhängige Finanzdienstleistungsunternehmen, wie beispielsweise der AWD Rückvergütungen („Kick-Backs“) offenlegen müssen. Bisher hatte der BGH dies nur in Bezug auf Banken entschieden.  Alle Anleger von geschlossenen Fonds, wie der Falk-Fonds, der Fundus-Fonds, der Medico-Fonds, der verschiedenen Medienfonds u.a., können nun hoffen, dass der BGH diese Entscheidungen bestätigen wird.

Falk-Fonds 55: Insolvenzverwalter verklagt Anleger auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen

16.02.2010

Auch Anleger des zwischenzeitlich insolventen Falk-Fonds Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Objekt Erfurt KG (Falk Fonds 55) erhielten unlängst unerfreuliche Post vom zuständigen Insolvenzverwalter Dr. Bruder. In den Anschreiben wurden die Anleger des Falk-Fonds 55 zur Rückforderung der im Zeitraum zwischen 1996 und 2000 erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. Für den Fall der nicht fristgemäßen Rückzahlung der oftmals mehrere Tausend Euro betragenen Ausschüttungen wurden den Falk-Fonds Anlegern die gerichtliche Geltendmachung angedroht. Am vergangenen Wochenende wurden nun die ersten Klagen seitens des zuständigen Landgerichts München I zugestellt.

Falk Fonds 59 und 68: Entscheidungen des OLG Karlsruhe und OLG München lassen Anleger hoffen

20.10.2009

Zwei aktuelle Entscheidungen des OLG Karlsruhe (Az.: 4 U 11/08) sowie des OLG München (Az.: 5 U 5492/08) haben die Chancen von Anlegern insolventer Falk-Fonds, mit Aussicht auf Erfolg gegen die Ausschüttungsrückforderungen des Insolvenzverwalters vorzugehen, deutlich erhöht. In beiden Fällen wurden die Klagen des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen durch die Berufungsinstanz zurückgewiesen.

Insolvenzen der Falk-Gruppe und des Treuhänders der Falk-Fonds

15.07.2009

Nach dem für mehrere Gesellschaften der Falk-Gruppe Insolvenzantrag gesellt wurde, hat nun auch der Treuhänder der Falk-Fonds, die Prometa Verwaltung- und Treuhandgesellschaft mbH Insolvenzantrag gestellt.

Hinsichtlich der Falk Capital KG (1506 IN 875/05), der Falk Financial Marketing KG (1506 IN 858/05), Falk Asset Management KG (1506 IN 932/05) und der Falk Development KG (1506 IN 859/05) wurde bereits im Jahr 2005 Insolvenzantrag gestellt. Die Falk Development KG wurde am 06.07.2009 zudem aus dem Handelsregister gelöscht.

Positives Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg hinsichtlich der Rückabwicklung des Darlehensvertrages im Fonds Falk 73

15.07.2009

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 28.05.2009 (14 U 60/08) die beklagte Oldenburgische Landesbank zur Rückzahlung des von den Klägern gezahlten Darlehenstilgung und Tilgungsbeträge gegen Verrechnung der Ausschüttungen und Abtretung der Rechte aus der Fondsbeteiligung sowie Freistellung aus der Fondsbeteiligung verurteilt. Das Landgericht hatte zuvor die Klage abgewiesen.

BGH entscheidet positiv über Rückabwicklungsansprüche des Verbrauchers nach Widerruf bei teilfinanzierten Immobilienfonds

07.05.2009

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 10. März 2009 die Rechte der Anleger nach erfolgtem Widerruf klargestellt.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

GE Money Bank GmbH verliert Zahlungsklage gegen Falk-Fonds Gesellschafter

 10.08.2007

Das Oberlandesgericht Dresden entschied durch zwischenzeitlich rechtskräftiges Urteil (Az: 12 U 2211 / 06) vom 25.04.2007, dass der GE Money Bank GmbH als Klägerin gegen Falk-Fonds 75 Gesellschafter kein Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens, welches ausschließlich zur Finanzierung eines Anteils an diesem Fonds abgeschlossen worden ist, zusteht. Die Falk-Fonds 75 Anleger haben ihre auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Erklärungen wirksam widerrufen.