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Hier finden Sie aktuelle Nachrichten zur Rechtssprechung zu den Themen:

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Sehr gute Erfolgsaussichten für Anleger geschlossener Fonds, die Beteiligung über eine Bank gekauft haben bzw. von einer Bank beraten worden sind: Klicken Sie hier für eine kostenfreie Einschätzung Ihres Falles!

Wissenswertes zu Fundus Fonds

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Geschlossene Fondsbeteiligungen: Wechselkursfalle schnappt zu

Über mehrere Jahre hinweg gelang es den Initiatoren geschlossener Fondsbeteiligungen stets, die Bilanzen durch Aufnahme seinerzeit zinsgünstiger Fremdwährungsdarlehen zu beschönigen.
Beliebt waren hierbei auf Schweizer Franken und Japanische Yen laufende Kredite. Einstmals als cleverer Schachzug der Initiatoren gefeiert, entpuppt sich dieser Schritte nun für tausende von Anlegern als Boomerang: Hält das Kursfeuerwerk der beiden Fremdwährungen an, müssen die Anleger nicht nur um ihre sicher geglaubten Ausschüttungen fürchten: Bei fortdauernder Schieflage der Beteiligungen droht ihnen schlimmstenfalls der Totalverlust.

Fundus 28 aktuell: Ein Erfahrungsbericht aus deutschen Gerichtssälen - Prozessergebnisse Stand Dezember 2011

Auf vielfachen Wunsch unserer Mandanten wollen wir an dieser Stelle über die bisherigen Prozesserfahrungen und Ergebnisse in Sachen Fundus Fonds 28 berichten. Bekanntlich führt unsere Kanzlei seit dem Jahr 2009 eine Vielzahl von Gerichtsverfahren in Sachen Fundus Fonds 28. Uns ist es gelungen, die Prozesse zu einem großen Teil abweichend vom Sitz der beratenden Banken, Vertriebe und der Geschäftsführung des Fonds rechtshängig zu machen.

Fundus Fonds 28: Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstreitet erneut Urteile für geschädigte Anleger

LG Köln verurteilt Commerzbank AG zur kompletten Rückabwicklung

In zwei von der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteilen vom 27.10.2011 hat die 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln die Commerzbank AG zum Schadensersatz und damit zur sogenannten kompletten Rückabwicklung der Beteiligung am Fonds Fundus 28 verurteilt. Somit konnte nach den Landgerichten Stuttgart und Koblenz ein weiteres Gericht überzeugt werden.
 

BGH bestätigt kick-back-Rechtsprechung und stärkt Position der Anleger

Mit Urteil vom 19.07.2011 hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) seine Rechtsprechung zu Kick-Backs bestätigt.

Die Bank hatte sich hier darauf berufen, einem Rechtsirrtum unterlegen zu sein. Der BGH stellt in der Entscheidung fest, dass die Rechtsfrage, was unter aufklärungspflichtigen Rückvergütungen zu verstehen ist, aufgrund seiner bisherigen Rechtssprechung bereits beantwortbar ist. Der BGH bestätigt explizit in den Gründen der Entscheidung seine Rechtsprechung, nach der die anlageberatende Bank dem Anleger, dem sie eine Kapitalanlage empfiehlt, ungefragt über erhaltene Rückvergütungen aufklären muss. Der Senat führt aus, dass es vorliegend um verheimlichte Provisionsflüsse von einem Dritten an den Berater des Kapitalanlegers ginge. In diesem Dreipersonenverhältnis sei der durch die Zuwendung bestehende Interessenkonflikt der Bank nicht offenkundig und dieser müsse deshalb aufgeklärt werden.

Fundus Fonds 28: Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann gewinnt für geschädigte Anleger weitere Urteile

In zwei seitens der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteilen vom 28.04.2011 hat das Landgericht Koblenz die Westerwald Bank eG Volks- und Raiffeisenbank zum Schadensersatz und damit zur kompletten Rückabwicklung der Beteiligung am Fonds Fundus 28 verurteilt (Az.: 3 O 64/10 und 3 O 65/10). Das Landgericht hat den Klagen vollumfänglich stattgegeben.

Fundus Fonds 28: Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstreitet Urteil gegen Sparda-Bank

In einem seitens der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 30.03.2011 hat das Landgericht Stuttgart die Sparda-Bank Baden-Württemberg eG zum Schadensersatz und damit zur sogenannten kompletten Rückabwicklung der Beteiligung am Fonds Fundus 28 verurteilt.

Fundus Fonds Nr. 34: Gesellschafterversammlung der Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co. KG am 11.03.2011 in Aachen

An der wohl wichtigsten Gesellschafterversammlung seit Gründung des Fundus Fonds Nr. 34 nahm die Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann am 11.03.2011 teil. Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass das Grand Hotel Heiligendamm an der Ostsee in einer wirtschaftlichen Schieflage ist und kurz vor dem Ende steht. Mit der Einladung zu dieser Gesellschafterversammlung wurde den ca. 1900 Anlegern des Fonds ein Restrukturierungskonzept vorgeschlagen und den Anlegern empfohlen diesem Restrukturierungskonzept zuzustimmen. Leider haben nur ca. 250 Anleger persönlich teilgenommen. Aufgrund der geringen Teilnehmerzahl konnte man bereits erahnen, wie die Abstimmung der anstehenden Tagesordnungspunkte ausfallen wird.

Fundus-Fonds Nr. 34: Grand Hotel Heiligendamm droht das Aus

Einst galt das mit Geldern von ca. 2000 Fundus-Fonds Anlegern finanzierte Grand Hotel in Heiligendamm als das Aushängeschild für Firstclass-Tourismus in ganz Deutschland. Als Schauplatz des G8-Gipfels im Jahre 2007 erlangte das Hotel sogar medialen Weltruhm. Doch nicht zuletzt aufgrund der weit unter den prognostizierten Erwartungen gebliebenen Hotel- und Tagungsgastzahlen geriet das als Prestigeobjekt unter den Fundus-Fonds gehandelte Anlageobjekt für die Zeichner zusehends mehr und mehr zum wirtschaftlichen Desaster. Am 11.03.2011 sollen die Anleger des seit dessen Neueröffnung im Jahr 2003 fast nahtlos hohe Verluste einfahrenden Grand Hotels  auf einer Gesellschafterversammlung in Aachen über die mehr als ungewisse Zukunft des Fundus Fonds Nr. 34 entscheiden.

Der BGH verneint Verjährung und stärkt somit Anlegerrechte

02.08.2010

Erneut hat der BGH ein positives Urteil zugunsten von Anlegern geschlossener Fonds gefällt. In einer wichtigen Frage zur Verjährung hat der dritte Senat des Bundesgerichtshofs Az.: III ZR 249/09  vom 8. Juli 2010, das Urteil des Oberlandesgerichts Köln Az.: 24 U 154/089 vom 25.08.2009, bestätigt und somit die Rechte von Anlegern geschlossener Fonds weiter deutlich gestärkt.

Der BGH lässt Fundus Fonds Anleger hoffen

23.07.2010

Mit scharfer Kritik hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 14.06.2010 zwei anlegerfeindliche Urteile des OLG Köln (II ZR 142/09 und II ZR 143/09) aufgehoben. Betroffen von der Entscheidung waren Anleger des Fundus Fonds Nr. 27 (Bürohaus Pyramide, Berlin) . Der Fundus Fonds Nr. 27 zählt zu einem der 34 Fonds, die in den 90er Jahren, durch die Kölner Fundus Gruppe, dessen Initiator Anno August Jagdfeld ist, aufgelegt wurden. Die Fundus Gruppe zählt zu den größten Emissionshäusern für geschlossene Immobilienfonds. Die wohl bekanntesten Projekte sind etwa das Luxushotel Adlon in Berlin und das Hotel Heiligendamm an der Ostsee. Viele Fundus Fonds gerieten jedoch in eine wirtschaftliche Schieflage und haben erhebliche finanzielle Probleme.