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Sehr gute Erfolgsaussichten für Anleger geschlossener Fonds, die Beteiligung über eine Bank gekauft haben bzw. von einer Bank beraten worden sind: Klicken Sie hier für eine kostenfreie Einschätzung Ihres Falles!

Wissenswertes zu Hannover Leasing

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Risiko Wechselkursfalle: Hannover Leasing Immobilienfonds Nr. 140 unter Druck

Immer mehr geschlossene Fondsbeteiligungen geraten in die Wechselkursfalle. Die Aufnahme vermeintlich günstiger oftmals auf Schweizer Franken oder japanische Yen lautende Fremdwärhungsarlehen entpuppte sich schnell für die Anleger als finanzieller Boomerang. Der rasante Höhenflug der beiden Währungen und die auf den Devisenmärkten hervorgerufenen Wechselkursschwankungen führten in kurzer Zeit zu einer Verteuerung der aufgenommenen Kredite. Bleiben die Ertragszahlen der Fonds – wie aktuell bei dem HL Hannover Leasing Fonds 140 IMETRA der Fall – dann noch deutlich hinter den prognostizierten Erwartungen zurück, drohen den Anlegern erhebliche Verluste.

Geschlossene Fondsbeteiligungen: Wechselkursfalle schnappt zu

Über mehrere Jahre hinweg gelang es den Initiatoren geschlossener Fondsbeteiligungen stets, die Bilanzen durch Aufnahme seinerzeit zinsgünstiger Fremdwährungsdarlehen zu beschönigen.
Beliebt waren hierbei auf Schweizer Franken und Japanische Yen laufende Kredite. Einstmals als cleverer Schachzug der Initiatoren gefeiert, entpuppt sich dieser Schritte nun für tausende von Anlegern als Boomerang: Hält das Kursfeuerwerk der beiden Fremdwährungen an, müssen die Anleger nicht nur um ihre sicher geglaubten Ausschüttungen fürchten: Bei fortdauernder Schieflage der Beteiligungen droht ihnen schlimmstenfalls der Totalverlust.

BGH bestätigt kick-back-Rechtsprechung und stärkt Position der Anleger

Mit Urteil vom 19.07.2011 hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) seine Rechtsprechung zu Kick-Backs bestätigt.

Die Bank hatte sich hier darauf berufen, einem Rechtsirrtum unterlegen zu sein. Der BGH stellt in der Entscheidung fest, dass die Rechtsfrage, was unter aufklärungspflichtigen Rückvergütungen zu verstehen ist, aufgrund seiner bisherigen Rechtssprechung bereits beantwortbar ist. Der BGH bestätigt explizit in den Gründen der Entscheidung seine Rechtsprechung, nach der die anlageberatende Bank dem Anleger, dem sie eine Kapitalanlage empfiehlt, ungefragt über erhaltene Rückvergütungen aufklären muss. Der Senat führt aus, dass es vorliegend um verheimlichte Provisionsflüsse von einem Dritten an den Berater des Kapitalanlegers ginge. In diesem Dreipersonenverhältnis sei der durch die Zuwendung bestehende Interessenkonflikt der Bank nicht offenkundig und dieser müsse deshalb aufgeklärt werden.

Steuernachzahlungen bei Medienfonds der Hannover Leasing Montranus I - Montranus III

28.08.2009

Bereits im April dieses Jahres berichteten wir, dass Gesellschafter von Medienfonds mit Steuermehrforderungen durch eine neue steuerliche Bewertung ihres Medienfonds rechnen müssen.

Nun hat Hannover Leasing Anleger von Medienfonds darüber informiert, dass sich die steuerlichen Anfangsverluste um rund 52 Prozent verringern werden. Konkret betroffen sind die Medienfonds Hannover Leasing 143 (Montranus), Hannover Leasing 158 (Montranus II) und Hannover Leasing 166 (Montranus III).

Steuernachzahlungen für Medienfondsanleger der Initiatoren Hannover Leasing und KGAL

24.04.2009

Schon im November 2005 endete durch die Einführung des § 15 b EStG die große Zeit der Medienfonds. Dennoch bemüht sich seit 2007 die Finanzverwaltung nach Möglichkeiten der rückwirkenden Verschärfung der sich hierauf beziehenden steuerlichen Behandlung.

Nun ist die Finanzverwaltung dazu übergegangen, die bei den Medienfonds zur Sicherung der Schlusszahlung geschlossenen Schuldübernahmeverträge steuerlich als abstrakte Schuldversprechen anzusehen.

Medienfonds Hannover Leasing ebenfalls im Visier der Staatsanwaltschaft

06.12.2007

Nachdem am 13.11.2007 das Urteil gegen die Medienfonds VIP Initiatoren, Andreas Schmid und Andreas Grosch, vor dem Landgericht München gesprochen war, geriet ein weiterer Medienfonds – die Hannover Leasing – ins Visier der Staatsanwaltschaft.