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Wissenswertes zu HAT-Fonds

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Bankensenat des BGH entscheidet in vier Fondsfällen

25.04.2006

Erneut keine Vorlage an den Großen Senat

Heute hat der bankenfreundliche XI. Zivilsenat des BGH in vier sogenannten Fondsfällen über die Wirksamkeit von Darlehensverträgen entschieden, mit denen Beteiligungen an einem geschlossenen Immobilienfonds finanziert wurden.

Bislang liegt lediglich eine Pressemitteilung des BGH vor. Die dazugehörigen Urteile werden in Kürze vom BGH im Volltext veröffentlicht werden.

Immobilienfonds im Treuhandmodell

Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 14.06.2004

Wir hatten an dieser Stelle schon ausführlich über die Verhandlungen des II. Senats vom 14.06.2004 berichtet. 2 der 6 Entscheidungen betrafen so genannte "Treuhandmodelle". Eine Fondsbeteiligung im Treuhandmodell liegt immer dann vor, wenn der Anleger dem Treuhänder eine umfassende Vertretungsvollmacht erteilt hatte und der Treuhänder mit dieser Vollmacht alle Verträge für den Anleger unterzeichnet hat. In diesen Fällen ist regelmäßig auch der Darlehensvertrag vom Treuhänder unterzeichnet worden.