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Hier finden Sie aktuelle Nachrichten zur Rechtssprechung zu den Themen:

Wissenswertes zu Immobilienfonds

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Cumulus Immobilienfonds Einkaufszenrum Ilsenburg GdbR aktuell: Ordentliche Gesellschafterversammlung vom 25.08.2010 in Kassel

Die Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann hat am 25.08.2010 zahlreiche Gesellschafter des Cumulus Immobilienfonds Einkaufszentrum Ilsenburg GdbR auf der Gesellschafterversammlung in Kassel vertreten. Leider waren von insgesamt 300 Gesellschaftern lediglich ca. 25 persönlich anwesend. Weitere ca. 60 Gesellschafter wurden durch ihre Anwälte oder das Forum Anlegerhilfe e.V. vertreten.

Medico Fonds Nr. 37 Dresden, Waldschlösschen KG: Beschlussfassung über Entschuldungskonzept der Gebau Fonds GmbH

21.06.2010

Mit Schreiben vom 07.06.2010 ist die Gebau Fonds GmbH als Geschäftsbesorgerin des Medico-Fonds Nr. 37 Dresden, Waldschlösschen an die Gesellschafter dieses Fonds mit der Aufforderung zur Zustimmung und Teilnahme an der geplanten Kapitalerhöhung  zur Sanierung der Fondsgesellschaft herangetreten.

EuGH stellt fest: Widerruf des Beitritts von Fonds kann zur Zahlung eines negativen Auseinandersetzungsguthaben verpflichten

22.04.2010

Der Inhalt des Urteiles:

Mit Urteil vom 15.04.2010 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-215/08 festgestellt, dass Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds grundsätzlich den in einer Haustürsituation geschlossenen Beitritt der Fondsgesellschaft widerrufen können. Allerdings berechnet sich der Anspruch auf den Auseinandersetzungswert nach dem Wert des Anteiles zum Zeitpunkt des Widerrufes. Dementsprechend kann der Anleger auch weniger als den Wert seiner Einlage zurückerhalten und gegebenenfalls dazu verpflichtet sein, sich an den Verlusten des Immobilienfonds beteiligen zu müssen.

Zwei weitere anlegerfreundliche „Kick-Back“ -Urteile

16.04.2010

Das Landgericht München (22 O 1997/09) und das OLG Stuttgart (13 U 42/09) haben in den vergangenen Wochen zwei Urteile erlassen, die für alle Kapitalanleger von geschlossenen Fonds von großer Bedeutung sind. In beiden Urteilen wird festgestellt, dass auch bankenunabhängige Finanzdienstleistungsunternehmen, wie beispielsweise der AWD Rückvergütungen („Kick-Backs“) offenlegen müssen. Bisher hatte der BGH dies nur in Bezug auf Banken entschieden.  Alle Anleger von geschlossenen Fonds, wie der Falk-Fonds, der Fundus-Fonds, der Medico-Fonds, der verschiedenen Medienfonds u.a., können nun hoffen, dass der BGH diese Entscheidungen bestätigen wird.

Medico Immobilien Fonds Nr. 31- wichtige Informationen über die aktuelle Situation

24.03.2010
 
Am Samstag, den 20.03.2010 fand eine Informationsveranstaltung für die Medico-Gesellschafter der Medico Fonds statt. Die Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann informierte umfangreich über die aktuelle Situation bei den Medico Fonds und erklärte den Gesellschaftern welche möglichen Ansprüche bestehen, wenn sie gegen die Projektbeteiligten vorgehen wollen.

Bei diesem Medico-Gesellschaftertreffen wurde nochmals klar, dass bei fast allen Medico Fonds eine wirtschaftliche Schieflage besteht und die ursprünglich zugesagten wirtschaftlichen Gewinne, keinesfalls eingetroffen sind.

Aktionsgemeinschaft Cumulus: Gesellschaftertreffen in Berlin stößt auf reges Interesse bei betroffenen Cumulus Anlegern

19.03.2010

Am vergangenen Wochenende haben sich zahlreiche Cumulus-Anleger in der Technischen Universität Berlin getroffen.
Wie bereits das am 27.02.2010 durchgeführte Gesellschaftertreffen in Esslingen, stieß auch diese Veranstaltung auf reges Interesse bei den betroffenen Cumulus-Anlegern.

Was können wir Ihnen berichten?

Cumulus Immobilienfonds – Bündelung der Gesellschafterinteressen

03.03.2010


Zahlreiche Anleger haben in den frühen 90-er Jahre Beteiligungen an Cumulus-Fonds gezeichnet. Anders als in den Prospekten dargelegt haben sich die wirtschaftlichen Prognosen nicht bewahrheitet. Es stellte sich schnell heraus, dass es sich bei den Cumulus-Fonds - wie seitens der Fachzeitschrift KMI im Rahmen eines Prospektchecks der Cumulus-Fonds bereits früh prognostiziert - um sog. Blind-Pools handelt, bei denen die Investitionsobjekte noch nicht feststehen.

EuroHypo AG verklagt Anleger des Cumulus-Fonds „Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt“ GdbR

24.02.2010

Auch die Cumulus-Fonds-Anleger des Cumulus-Fonds „Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt“ GdbR haben zwischenzeitlich die Auswirkungen der in ihrem Cumulus-Fonds vorherrschenden wirtschaftlichen Schieflage deutlich zu spüren bekommen. Nach Scheitern des Sanierungskonzepts und Kündigung des Objektfinanzierungsdarlehens Ende 2008 hat die EuroHypo AG nunmehr Anleger des Cumulus-Fonds „Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt“ GdbR in Regress genommen. Cumulus-Fonds-Gesellschafter, die der Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen sind, wurden zwischenzeitlich vor dem Landgericht Frankenthal verklagt.

Klinik am Kurpark Verwaltungs GmbH & Co. REHA "Sonnenbichl" KG : Anleger sollen erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen

23.02.2010

Anleger des zwischenzeitlich insolventen Immobilienfonds Klinik am Kurpark Verwaltungs GmbH & Co. REHA "Sonnenbichl" KG erhielten in den letzten Tagen unerfreuliche Post. Darin werden die Anleger seitens der Albermarle Treuhand GmbH  aufgefordert, binnen 14 Tagen die in den Jahren 1998 – 2000 erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Für den Fall des nicht fristgemäßen Zahlungseingangs der oftmals mehrere Tausend € betragenen Ausschüttungen wird den Anlegern die gerichtliche Geltendmachung der Forderung angedroht.

Cumulus-Immobilienfonds Neue Bundesländer Nr. 2 TreMa versucht Gesellschafter zu verunsichern

11.02.2010

Alle Cumulus-Gesellschafter haben das Anschreiben vom 28.01.2010 der „neuen“ Geschäftsführung erhalten, deren Geschäftsführer wiederum Herr Erwin Paupers ist. Im besagten Schreiben werden die Gesellschafter des Cumulus Immobilienfonds Neue Bundesländer Nr. 2 GdbR  zunächst über den Auffindeort des Protokolls zur „Gesellschafterversammlung“ vom 13.01.2010 unterrichtet. Schon auf Seite 2 des Schreibens vom 28.01.2010 läßt die TreMa jede  Sachlichkeit vermissen und diskreditiert die Tätigkeit unserer Kanzlei durch die Verlautbarung unwahrer Tatsachenbehauptungen in mehrfacher Hinsicht.