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Wissenswertes zu IVV-Fonds

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IVV GbR Ammerbuch- Altingen / Böblingen Dagersheim: Ordentliche Gesellschafterversammlung vom 10.06.2010

11.06.2010


Die Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann war am 10.06.2010 für die von ihr vertretenen Gesellschafter des Fonds Immobilien-Vermögens-& Verwaltungs- GbR Ammerbuch- Altingen / Böblingen Dagersheim auf der Gesellschafterversammlung in Leinfelden-Echterdingen. Leider waren lediglich ca. 7 Gesellschafter persönlich anwesend. Eine Vertretung durch das Forum Anlegerhilfe e.V. oder Rechtsanwälte wurde in einer Beschlussfassung der anwesenden Gesellschafter abgelehnt. Die Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses wird von der Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann noch geprüft. Immerhin konnte unsere Kanzlei an der Versammlung teilnehmen.

BGH stärkt Rechte von WGS Anlegern, welche die Finanzierung bereits zurückgeführt haben

27.01.2010

Mit seinem Urteil vom 24. November 2009 Az.: XI ZR 260/08 stellte der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall der Klage eines Anlegers des WGS Fonds Nr. 32 fest, dass das einem Darlehensnehmer nach dem Haustürwiderruf zustehende Widerrufsrecht nicht nach § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG erlischt, wenn die vollständige Ablösung des Darlehens erst ab dem 01. Januar 2003 erfolgt ist.

Immobilienfonds im Erwerbermodell

Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 14.06.2004

Wir hatten an dieser Stelle schon ausführlich über die Verhandlungen des II. Senats vom 14.06.2004 berichtet. 4 der 6 Entscheidungen betrafen so genannte "strukturvertriebene fremdfinanzierte Immobilienfonds". Eine solche Fondsbeteiligung liegt immer dann vor, wenn der Gesellschafter durch einen Vermittler zum Abschluß des Beitrittsvertrages und des Darlehensvertrages überredet wurde und der Anleger den Darlehensvertrag selbst unterzeichnet hatte. Unsere Kanzlei vertritt zahlreiche Immobilienfondsgeschädigte aus den WGS-, Atlas-, Kulsa- und IVV-Fonds und anderen.