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Wissenswertes zu Medico Fonds

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Medico Fonds 42: Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstreitet Urteil für geschädigte Anleger

In dem von der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenem Urteil vom 19.01.2012 hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Heidelberg die Bonnfinanz AG zum Schadenersatz und damit zur sogenannten kompletten Rückabwicklung der Beteiligung am Medico Fonds 42 verurteilt.

BGH bestätigt kick-back-Rechtsprechung und stärkt Position der Anleger

Mit Urteil vom 19.07.2011 hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) seine Rechtsprechung zu Kick-Backs bestätigt.

Die Bank hatte sich hier darauf berufen, einem Rechtsirrtum unterlegen zu sein. Der BGH stellt in der Entscheidung fest, dass die Rechtsfrage, was unter aufklärungspflichtigen Rückvergütungen zu verstehen ist, aufgrund seiner bisherigen Rechtssprechung bereits beantwortbar ist. Der BGH bestätigt explizit in den Gründen der Entscheidung seine Rechtsprechung, nach der die anlageberatende Bank dem Anleger, dem sie eine Kapitalanlage empfiehlt, ungefragt über erhaltene Rückvergütungen aufklären muss. Der Senat führt aus, dass es vorliegend um verheimlichte Provisionsflüsse von einem Dritten an den Berater des Kapitalanlegers ginge. In diesem Dreipersonenverhältnis sei der durch die Zuwendung bestehende Interessenkonflikt der Bank nicht offenkundig und dieser müsse deshalb aufgeklärt werden.

Medico-Fonds 31 und 33 aktuell: Anlegern drohen gerichtliche Auseinandersetzungen

 

Die Reihe von Negativmeldungen für Medico-Anleger reißt nicht ab. Wie bereits zuvor in den Medico-Fonds 30 und 32- wurden zwischenzeitlich auch die Anleger des Medico Fonds Nr. 31 , Berlin Miraustraße KG, sowie des Medico Fonds Nr. 33 ,Objekte Leipzig-Hamburg KG, seitens der die Fondsgeschäftsführung vertretenen Rechtsanwälte aufgefordert, der anvisierten Kapitalerhöhung die Zustimmung zu erteilen. Sollte selbige nicht bis spätestens 31.03.2011 erfolgt sein, wird den Anlegern die klageweise Durchsetzung der zugunsten der  Fondsgläubigerin - IKB Bank – bestehenden Zahlungsforderung angedroht.

Medico-Fonds 30 und Medico-Fonds 32 aktuell: Anleger sollen Kapitalerhöhung zustimmen

Auch im Jahr 2011 bleiben die ohnehin schon Leid geprüften Medico-Fonds-Anleger von Hiobsbotschaften nicht verschont: Mitte dieser Woche wurden nun auch die Anleger des Medico-Fonds Nr. 30, Büro-Center Magdeburg KG, sowie des Medico-Fonds Nr. 32, Havemannstraße KG, mittels Anwaltsrundschreiben der die Fondsgeschäftsführung Gebau vertretenen Rechtsanwälte letztmalig aufgefordert, bis spätestens 30. bzw. 31.03. der zur vermeintlichen Rettung der Fonds initiierten Kapitalerhöhung die Zustimmung zu erteilen. Im Falle des fruchtlosen Verstreichens der Zustimmungsfrist wird den Medico-Fonds-Anlegern bereits hilfsweise die klageweise Eintreibung der früheren Ausschüttungen aus Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung angedroht.

Medico-Fonds Nr. 37: Gebau zündet die nächste Stufe

Für etliche der Anleger des Medico-Fonds Nr. 37, Dresden, Waldschlösschen KG, war das Jahr 2010 von Schreckensmeldungen wie drohende Insolvenz, Zwangsverwaltung des Fonds sowie Ausschüttungsrückforderungen geprägt. Doch wer geglaubt hatte, die Talsohle für die Zeichner des sich bereits seit längerem in wirtschaftlicher Schieflage befindenden Medico-Fonds sei bereits erreicht, wurde jetzt eines Besseren belehrt: Zwischenzeitlich erhielten diejenigen Medico-Anleger, die sich bis dato dem Zahlungsdruck der Fondsgeschäftsführung nicht hatten beugen wollen, Mahnbescheide über die ihrerseits rückzuführenden Ausschüttungen.

Medico-Fonds Nr. 30 aktuell: Beschlussfassung über Entschuldungs- und Sanierungskonzept der Gebau Fonds GmbH

Vielen Medico-Anlegern wird der November dieses Jahres in unschöner Erinnerung verbleiben. Wer unter den mit schlechten Nachrichten ohnehin schon reich gesegneten Medico-Anlegern geglaubt hatte, es könne gar nicht schlimmer werden, sieht sich nun eines Besseren belehrt: Nach den Medico-Fonds 31, 32, 33 und 37 wurden nunmehr auch die Anleger des Medico-Fonds 30, Büro-Center Magdeburg KG seitens der Gebau Fonds GmbH aufgefordert, zur Rettung des in wirtschaftliche Schieflage geratenen Fonds einer mehr als zweifelhaften Kapitalerhöhung die Zustimmung zu erteilen.

Medico-Fonds 31 und 33 aktuell: Beschlussfassung über Entschuldungs- und Sanierungskonzept der Gebau Fonds GmbH

Die Misere in den Medico-Fonds reißt nicht ab: Zwischenzeitlich wurden auch die Anleger des Medico-Fonds Berlin Miraustraße 31 KG und des Medico-Fonds 33 Objekte Leipzig-Hamburg KG seitens der Geschäftsführung – der Gebau-Fonds GmbH - zur Annahme des auch hier als einziger Lösungsansatz zur Rettung der beiden maroden Fonds vorgestellten Sanierungs- und Entschuldungskonzepts aufgefordert.

Medico-Fonds Nr. 32 : Beschlussfassung über Entschuldungskonzept der Gebau Fonds GmbH

 
Anleger des Medico-Fonds Nr. 32, Havemannstraße KG kommen derzeit nicht zur Ruhe. Als wären die weit unter den in Aussicht gestellten Renditeerwartungen sowie der drohende Totalverlust der geleisteten Einlage nicht schon schlimm genug, müssen die Anleger des in wirtschaftliche Schieflage geratenen Medico-Fonds Nr. 32 nun auch noch um die erhaltenen Ausschüttungen fürchten.

Medico-Fonds Nr. 37 aktuell: Anleger zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen aufgefordert

Die Reihe von Hiobsbotschaften für Anleger des Medico-Fonds Nr. 37, Dresden, Waldschlösschen KG reißt nicht ab: Neben den zu keinem Zeitpunkt realisierten Renditeerwartungen sowie dem sich abzeichnenden Totalverlust der geleisteten Einlage droht den Anlegern nun noch die Rückzahlung der ohnehin nur spärlich geflossenen Ausschüttungen.

Der BGH verneint Verjährung und stärkt somit Anlegerrechte

02.08.2010

Erneut hat der BGH ein positives Urteil zugunsten von Anlegern geschlossener Fonds gefällt. In einer wichtigen Frage zur Verjährung hat der dritte Senat des Bundesgerichtshofs Az.: III ZR 249/09  vom 8. Juli 2010, das Urteil des Oberlandesgerichts Köln Az.: 24 U 154/089 vom 25.08.2009, bestätigt und somit die Rechte von Anlegern geschlossener Fonds weiter deutlich gestärkt.