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Auf diesen Seiten finden Sie detailierte Informationen zu bestimmten Rechtsgebieten.

Fokusthemen

Hier finden Sie aktuelle Nachrichten zur Rechtssprechung zu den Themen:

Wissenswertes zu Medico Fonds

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Der BGH verneint Verjährung und stärkt somit Anlegerrechte

02.08.2010

Erneut hat der BGH ein positives Urteil zugunsten von Anlegern geschlossener Fonds gefällt. In einer wichtigen Frage zur Verjährung hat der dritte Senat des Bundesgerichtshofs Az.: III ZR 249/09  vom 8. Juli 2010, das Urteil des Oberlandesgerichts Köln Az.: 24 U 154/089 vom 25.08.2009, bestätigt und somit die Rechte von Anlegern geschlossener Fonds weiter deutlich gestärkt.

Prospekthaftung: BGH spricht Anlegern geschlossener Immobilienfonds erneut Schadensersatz zu

15.07.2010

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat erneut ein weiteres Urteil zur Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds gefällt (AZ.:II ZR 30/09) und hierdurch die Rechte der Anleger geschlossener Immobilienfonds gestärkt.

Kick-back Rechtsprechung des BGH auch auf Altfälle anwendbar

09.07.2010

Zum wiederholten Male hat sich der BGH hinsichtlich der Frage nach der Aufklärungspflicht versteckter Rückvergütungen (Kick-back) auf die Seite der Verbraucher gestellt.
Nach dem am 29.06.2010 zu Gunsten der betroffenen Anleger ergangenen Beschluss des BGH (Az.: XI ZR 308/09) kann sich eine Bank, die einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung nicht auf die an sie zurückgeflossenen Rückvergütungen (Kick-back) hinweist, jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen.

Medico Fonds Nr. 37 Dresden, Waldschlösschen KG: Beschlussfassung über Entschuldungskonzept der Gebau Fonds GmbH

21.06.2010

Mit Schreiben vom 07.06.2010 ist die Gebau Fonds GmbH als Geschäftsbesorgerin des Medico-Fonds Nr. 37 Dresden, Waldschlösschen an die Gesellschafter dieses Fonds mit der Aufforderung zur Zustimmung und Teilnahme an der geplanten Kapitalerhöhung  zur Sanierung der Fondsgesellschaft herangetreten.

Medico Immobilien Fonds Nr. 31- wichtige Informationen über die aktuelle Situation

24.03.2010
 
Am Samstag, den 20.03.2010 fand eine Informationsveranstaltung für die Medico-Gesellschafter der Medico Fonds statt. Die Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann informierte umfangreich über die aktuelle Situation bei den Medico Fonds und erklärte den Gesellschaftern welche möglichen Ansprüche bestehen, wenn sie gegen die Projektbeteiligten vorgehen wollen.

Bei diesem Medico-Gesellschaftertreffen wurde nochmals klar, dass bei fast allen Medico Fonds eine wirtschaftliche Schieflage besteht und die ursprünglich zugesagten wirtschaftlichen Gewinne, keinesfalls eingetroffen sind.

Medico-Fonds Nr. 33: Nachschussforderung aufgrund negativen Auseinandersetzungsguthabens

05.02.2010

Auch an die ausgeschiedenen Kommanditisten des Medico Fonds Nr. 33 Objekte Leipzig- Hamburg Manfred Kreienkamp KG, Düsseldorf ist die Gebau Fonds GmbH mit einer Zahlungsaufforderung herangetreten.

BGH stärkt Rechte von WGS Anlegern, welche die Finanzierung bereits zurückgeführt haben

27.01.2010

Mit seinem Urteil vom 24. November 2009 Az.: XI ZR 260/08 stellte der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall der Klage eines Anlegers des WGS Fonds Nr. 32 fest, dass das einem Darlehensnehmer nach dem Haustürwiderruf zustehende Widerrufsrecht nicht nach § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG erlischt, wenn die vollständige Ablösung des Darlehens erst ab dem 01. Januar 2003 erfolgt ist.

Medico Fonds Nr. 34: Ermittlung eines negativen Auseinandersetzungsguthabens

21.01.2010


Die Gebau Fonds GmbH hat als Geschäftsführerin ähnlich wie im Medico Fonds Nr. 31 auch die ausgeschiedenen Kommanditisten des Medico Fonds Nr. 34 Objekte Berlin- Leinefelde KG mit Schreiben vom 22.12.2009 kontaktiert.

Unter Beifügung der Auseinandersetzungsbilanz zum Stichtag des 31.12.2008 hat die Gebau Fonds GmbH den ausgeschiedenen Kommanditisten mitgeteilt, dass die Auseinandersetzungsbilanz mit einem Auseinandersetzungsbetrag von negativ 0,27 % endet.

Die betroffenen Anleger hatten auch hier ihre Kommanditbeteiligung fristgemäß zum 31.12.2008 gekündigt. 

Medico Fonds Nr. 28: Keine Auszahlung des Abfindungsguthabens mangels ausreichender Liquidität

 21.01.2010


Ganz anders als beim Medico Fonds Nr. 31 und Nr. 34 sieht es beim Medico Fonds Nr. 28 Lindner Hotel Leipzig KG aus.

Hier hat die Gebau Fonds GmbH als Geschäftsführerin den ausgeschiedenen Kommanditisten des Medico Fonds Nr. 28 Lindner Hotel Leipzig KG mit Schreiben vom 14.12.2009 zwar mitgeteilt, dass ihnen zum Stichtag des 31.12.2008 ein Auseinandersetzungsbetrag in Höhe von 17,19 % bezogen auf ihre Nominalbeteiligung zusteht. Dies ergibt bei einer Nominalbeteiligung von 25.564,59 € (ursprünglich 50.000,00 DM) einen Auseinandersetzungsbetrag von 4.394,55 €.  

Medico Fonds Nr. 31: Nachschussforderung aufgrund negativen Auseinandersetzungsguthabens

21.01.2010
 

Als Geschäftsführerin des Medico Fonds Nr. 31 Miraustraße Berlin Manfred Kreienkamp KG, Düsseldorf hat die Gebau Fonds GmbH mit Schreiben vom 17.12.2009 sämtliche ausgeschiedenen Kommanditisten des Medico Fonds Nr. 31 Miraustraße Berlin Manfred Kreienkamp KG, Düsseldorf zur Zahlung des von ihr ermittelten negativen Auseinandersetzungsbetrages aufgefordert.

Die betroffenen Anleger hatten ihre Kommanditbeteiligung fristgemäß zum 31.12.2008 gekündigt.