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Wissenswertes zu Privatbank Reithinger

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DBVI- Wertpapiersparverträge – Kapitalgarantie der SECI nicht ausreichend gedeckt

06.08.2008

DBVI- Wertpapiersparverträge – Kapitalgarantie der SECI nicht ausreichend gedeckt
Seit Ende der 90er Jahre wurden sog. Wertpapiersparverträge auf den Bezug von DBVI- Aktien verbreitet abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Insolvenz der Privatbank Reithinger kamen auch diese Sparverträge, bzw. die bezogenen Aktien ins Trudeln.

Insolvenz der Reithinger Privatbank vor Bundesgerichtshof (BGH)

22.02.2007

Anleger fordern ihr in Beteiligungen geflossenes Geld zurück – sie sehen sich nicht als Darlehensschuldner und stehen mit dieser Erkenntnis nicht alleine da.

Die zwischen der mittlerweile insolventen Reithinger Privatbank und unterschiedlichen Anlegern abgeschlossenen Darlehensverträge könnten zu einem Großteil mit der Folge nichtig sein, dass die jeweiligen Anleger (Darlehensnehmer) nicht mehr zur Rückzahlung der Darlehen verpflichtet wären, sondern vielmehr Forderungen aufgrund geleisteter Zinsen gegenüber dem Privatbankhaus (Darlehensgeber) geltend machen könnten.

Privatbankhaus Reithinger GmbH & Co. KG

18.09.2006

BaFin stellt am 14.09.2006 den Entschädigungsfall fest.

Da die Gefahr bestand, dass die Privatbank Reithinger (Singen/Wiesbaden/München) ihren Gläubigerverpflichtungen nicht nachkommen kann, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Institut am 02.08.2006 die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen (wir berichteten bereits am 04.08.2006). Die BaFin stellte nunmehr sechs Wochen nach Entzug der Erlaubnis für das Bankhaus den Entschädigungsfall fest, § 5 EAEG.

Privatbankhaus Reithinger steht vor dem Zusammenbruch

04.08.2006

Besonders betroffen DBVI- Deutsche Beamtenvorsorge Immobilien Holding

Da die Gefahr besteht, dass die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG seinen Gläubigerverpflichtungen nicht nachkommen kann, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) dem Institut am Mittwoch, den 02.08.2006 die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen. Hinzukommt, dass die Aufsicht ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot Moratorium erlassen hat.