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Hier finden Sie aktuelle Nachrichten zur Rechtssprechung zu den Themen:

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Wissenswertes zu Provisionen

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BGH bestätigt kick-back-Rechtsprechung und stärkt Position der Anleger

Mit Urteil vom 19.07.2011 hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) seine Rechtsprechung zu Kick-Backs bestätigt.

Die Bank hatte sich hier darauf berufen, einem Rechtsirrtum unterlegen zu sein. Der BGH stellt in der Entscheidung fest, dass die Rechtsfrage, was unter aufklärungspflichtigen Rückvergütungen zu verstehen ist, aufgrund seiner bisherigen Rechtssprechung bereits beantwortbar ist. Der BGH bestätigt explizit in den Gründen der Entscheidung seine Rechtsprechung, nach der die anlageberatende Bank dem Anleger, dem sie eine Kapitalanlage empfiehlt, ungefragt über erhaltene Rückvergütungen aufklären muss. Der Senat führt aus, dass es vorliegend um verheimlichte Provisionsflüsse von einem Dritten an den Berater des Kapitalanlegers ginge. In diesem Dreipersonenverhältnis sei der durch die Zuwendung bestehende Interessenkonflikt der Bank nicht offenkundig und dieser müsse deshalb aufgeklärt werden.

Fundus Fonds 28: Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstreitet Urteil gegen Sparda-Bank

In einem seitens der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 30.03.2011 hat das Landgericht Stuttgart die Sparda-Bank Baden-Württemberg eG zum Schadensersatz und damit zur sogenannten kompletten Rückabwicklung der Beteiligung am Fonds Fundus 28 verurteilt.

BGH stärkt weiter Verbraucherrechte bei „Schrottimmobilien“

02.07.2010

Der BGH hat am 29.06.2010 entschieden, dass Anleger Schadensersatz verlangen können, wenn Provisionen zu niedrig ausgewiesen werden. Die Entscheidung des XI. Zivilsenates betrifft Schadensersatzansprüche einer Anlegerin und erging im Zusammenhang mit einer sogenannten „Schrottimmobilie“. Damit wurde das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig Az. XI ZR 104/08 bestätigt.

OLG Karlsruhe: Bank zu Schadensersatz aufgrund fehlerhafter Aufklärung über Rückvergütungen und wegen Prospekthaftung verurteilt

31.05.2010

Erneut hat ein Gericht eine Bank zu Schadensersatz wegen fehlerhaft erfolgter Aufklärung über Rückvergütungen (Kick-back) und wegen Prospekthaftung verurteilt. So hat das OLG Karlsruhe (u.a. Az.: 17 U 88/09) unlängst entschieden, dass ein in den Vertrieb von Medienfonds eingebundenes Kreditinstitut zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet ist, sofern es den Anleger nicht über geflossene Rückvergütungen (Kick-back) aufgeklärt hat und der erworbene Medienfonds laut Prospekt unzutreffenderweise als „Garantiefonds“ bezeichnet worden ist. Im Zuge der obsiegenden Urteile können die betroffenen Anleger nun von der beklagten Bank Ersatz der ihrerseits für die Fondsanteile geleisteten Beträge verlangen.

"Kick-Back" -Urteile betreffen viele Kapitalanleger

16.04.2010

Was sind überhaupt Kick-Backs?
Kick-Back Zahlungen sind verdeckt geflossene Rückvergütungen an den Berater bzw. den Vermittler die im Zusammenhang mit einer bestimmten Anlageempfehlung stehen. Wenn Bankberater oder Finanzberater bei einer Anlageberatung Rückvergütungen bzw. Provisionen bekommen, die dem Anleger nicht offengelegt werden, handelt es sich um sogenannte Kick-Backs. Werden diese Kick-Backs nicht offengelegt, steht dem Anleger ein Anspruch auf Schadensersatz zu.

OLG Celle: Rückabwicklung eines Medienfonds und Freistellung von der Versteuerung der Schadensersatzleistung

29.07.2009

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in seiner Entscheidung vom 01.07.2009 mit dem Aktenzeichen 3 U 257/08 einem Anleger eines Medienfonds die Rückzahlung des aus dieser Beteiligung entstandenen Schadens zugesprochen. In dem Leitsatz des Urteiles stellt das OLG fest, dass ein Wertpapierhandelsunternehmen verpflichtet sei, Kunden über Kickback-Zahlungen, die dem Unternehmen durch den Verkauf einer Fondsbeteiligung zufliesen, aufzuklären. Von dem durch die Medienfonds Beteiligung entstandenen Schaden sind nach Ansicht des OLG Celle allerdings die vom Anleger erhaltenen Steuervorteile abzuziehen. Soweit die Zahlung aufgrund des Urteils an den Anleger bei diesem eine Steuerlast auslöst, ist diese ebenfalls von dem beklagten Wertpapierhandelsunternehmen zu begleichen.

BGH entscheidet zur Pflicht der Banken beim Verkauf geschlossener Fonds Provisionen aufzudecken

18.02.2009

Mit seinem Beschluss vom 20.01.2009 hat der BGH (Bundesgerichtshof) nun den Anlegerschutz entschieden gestärkt.

Der BGH stellte in seinem Grundsatzbeschluss mit dem Aktenzeichen XI ZR 510/07 klar, dass Berater auch beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen müssen. Solche Rückvergütungen werden auch „Kick-backs“ genannt. Es handelt sich dabei um die übliche Provision des Vermittlers eines Finanzproduktes. Diese wird regelmäßig vom Emittenten gezahlt.

Haftung der Mittelverwendungskontrolleurin bei überhöhten Innenprovisionen

30.06.2008

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29.05.2008 (AZ.: BGH III ZR 59/07) entschieden, dass auch im Bereich der sog. weichen Kosten bei einer Fondsbeteiligung nicht ohne weiteres nach Belieben die Vergütung für die Eigenkapitalvermittlung aufgestockt und geändert werden kann.

Schadensfall(e) Medienfonds

18.01.2008

Sachstand – steuerrechtliche Beleuchtung

Medienfonds im Visier der Staatsanwaltschaft: In letzter Zeit häufen sich die negativen Meldungen im Bezug auf die Medienfonds. Reihenweise nehmen Finanzverwaltungen die Steuersparmodelle nachträglich unter die Lupe. Es wird gemutmaßt, dass dem Fiskus Steuereinnahmen in Milliardenhöhe trickreich durch die Initiatoren und Verantwortliche der Medienfonds entzogen wurden.

Eu-Finanzrichtlinie – MifID – räumt Bankkunden neue Rechte ein

06.11.2007

Um besseren Anlegerschutz im Rahmen der Beratung zu einer Wertpapieranlage und einen einheitlichen Standard zu gewährleisten, ist am 01.November 2007 die EU- Richtlinie MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) in Kraft getreten.