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Fokusthemen

Hier finden Sie aktuelle Nachrichten zur Rechtssprechung zu den Themen:

Wissenswertes zu Provisionen

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BGH stärkt weiter Verbraucherrechte bei „Schrottimmobilien“

02.07.2010

Der BGH hat am 29.06.2010 entschieden, dass Anleger Schadensersatz verlangen können, wenn Provisionen zu niedrig ausgewiesen werden. Die Entscheidung des XI. Zivilsenates betrifft Schadensersatzansprüche einer Anlegerin und erging im Zusammenhang mit einer sogenannten „Schrottimmobilie“. Damit wurde das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig Az. XI ZR 104/08 bestätigt.

OLG Karlsruhe: Bank zu Schadensersatz aufgrund fehlerhafter Aufklärung über Rückvergütungen und wegen Prospekthaftung verurteilt

31.05.2010

Erneut hat ein Gericht eine Bank zu Schadensersatz wegen fehlerhaft erfolgter Aufklärung über Rückvergütungen (Kick-back) und wegen Prospekthaftung verurteilt. So hat das OLG Karlsruhe (u.a. Az.: 17 U 88/09) unlängst entschieden, dass ein in den Vertrieb von Medienfonds eingebundenes Kreditinstitut zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet ist, sofern es den Anleger nicht über geflossene Rückvergütungen (Kick-back) aufgeklärt hat und der erworbene Medienfonds laut Prospekt unzutreffenderweise als „Garantiefonds“ bezeichnet worden ist. Im Zuge der obsiegenden Urteile können die betroffenen Anleger nun von der beklagten Bank Ersatz der ihrerseits für die Fondsanteile geleisteten Beträge verlangen.

"Kick-Back" -Urteile betreffen viele Kapitalanleger

16.04.2010

Was sind überhaupt Kick-Backs?
Kick-Back Zahlungen sind verdeckt geflossene Rückvergütungen an den Berater bzw. den Vermittler die im Zusammenhang mit einer bestimmten Anlageempfehlung stehen. Wenn Bankberater oder Finanzberater bei einer Anlageberatung Rückvergütungen bzw. Provisionen bekommen, die dem Anleger nicht offengelegt werden, handelt es sich um sogenannte Kick-Backs. Werden diese Kick-Backs nicht offengelegt, steht dem Anleger ein Anspruch auf Schadensersatz zu.

OLG Celle: Rückabwicklung eines Medienfonds und Freistellung von der Versteuerung der Schadensersatzleistung

29.07.2009

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in seiner Entscheidung vom 01.07.2009 mit dem Aktenzeichen 3 U 257/08 einem Anleger eines Medienfonds die Rückzahlung des aus dieser Beteiligung entstandenen Schadens zugesprochen. In dem Leitsatz des Urteiles stellt das OLG fest, dass ein Wertpapierhandelsunternehmen verpflichtet sei, Kunden über Kickback-Zahlungen, die dem Unternehmen durch den Verkauf einer Fondsbeteiligung zufliesen, aufzuklären. Von dem durch die Medienfonds Beteiligung entstandenen Schaden sind nach Ansicht des OLG Celle allerdings die vom Anleger erhaltenen Steuervorteile abzuziehen. Soweit die Zahlung aufgrund des Urteils an den Anleger bei diesem eine Steuerlast auslöst, ist diese ebenfalls von dem beklagten Wertpapierhandelsunternehmen zu begleichen.

BGH entscheidet zur Pflicht der Banken beim Verkauf geschlossener Fonds Provisionen aufzudecken

18.02.2009

Mit seinem Beschluss vom 20.01.2009 hat der BGH (Bundesgerichtshof) nun den Anlegerschutz entschieden gestärkt.

Der BGH stellte in seinem Grundsatzbeschluss mit dem Aktenzeichen XI ZR 510/07 klar, dass Berater auch beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen müssen. Solche Rückvergütungen werden auch „Kick-backs“ genannt. Es handelt sich dabei um die übliche Provision des Vermittlers eines Finanzproduktes. Diese wird regelmäßig vom Emittenten gezahlt.

Haftung der Mittelverwendungskontrolleurin bei überhöhten Innenprovisionen

30.06.2008

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29.05.2008 (AZ.: BGH III ZR 59/07) entschieden, dass auch im Bereich der sog. weichen Kosten bei einer Fondsbeteiligung nicht ohne weiteres nach Belieben die Vergütung für die Eigenkapitalvermittlung aufgestockt und geändert werden kann.

Schadensfall(e) Medienfonds

18.01.2008

Sachstand – steuerrechtliche Beleuchtung

Medienfonds im Visier der Staatsanwaltschaft: In letzter Zeit häufen sich die negativen Meldungen im Bezug auf die Medienfonds. Reihenweise nehmen Finanzverwaltungen die Steuersparmodelle nachträglich unter die Lupe. Es wird gemutmaßt, dass dem Fiskus Steuereinnahmen in Milliardenhöhe trickreich durch die Initiatoren und Verantwortliche der Medienfonds entzogen wurden.

Eu-Finanzrichtlinie – MifID – räumt Bankkunden neue Rechte ein

06.11.2007

Um besseren Anlegerschutz im Rahmen der Beratung zu einer Wertpapieranlage und einen einheitlichen Standard zu gewährleisten, ist am 01.November 2007 die EU- Richtlinie MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) in Kraft getreten.

DZ Bank wegen geschlossener Immobilienfonds aus den 90er Jahren unter Beschuss

20.06.2007

Die DZ Bank muss mit einer Klagewelle rechnen, die ein Gesamtvolumen vom mehreren hundert Millionen Euro erreichen könnte. Anleger und Kunden von Volks- und Raiffeisenbanken machen der Bank und der DG Anlage Gesellschaft mbH schwere Vorwürfe.

In den 90er Jahren hatte die Firma DG Anlage Gesellschaft mehrere geschlossene Immobilienfonds initiiert, die von den ortsansässigen Volks- und Raiffeisenbanken bzw. von der Südwestbank an mindestens 22.000 Anleger vertrieben worden waren. Gründungsgesellschafter der nun in Rede stehenden Fonds waren die DG Anlage Gesellschaft und die DZ Bank (früher DG Bank).

Verpflichtung der Banken zur Offenlegung von Vermittlerprovisionen

07.05.2007

Verpflichtung zur Offenlegung von Vermittlerprovisionen ab November 2007 nicht nur aufgrund höchstrichterlicher Rechtssprechung vorgeschrieben

Banken, Kapitalanlageberater und Kapitalanlagevermittler sind – wie unsere Kanzlei bereits am 26.03.2007 berichtet hat – aufgrund höchstrichterlicher Rechtssprechung bereits im Beratungsgespräch dazu verpflichtet, Anleger über die Höhe der auf sie entfallenen Provisionen (sog. Kickbacks) zu informieren. Nur eine solche Transparenz der zusammengesetzten Kosten einer Finanzanlage gewährleistet Anlegern, dass sie erkennen können, ob die Anlageempfehlung seitens des Beraters überwiegend wegen hoher an ihn zurückfließender Provisionen abgegeben wurde oder nicht (sog. Interessenkollision). Im Falle eines Versäumnisses dieser Informationspflicht hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 19.12.2006 betroffenen Anlegern grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der erbrachten Kapitaleinlage zugesprochen.