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Wissenswertes zu Securenta AG

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BGH bejaht Kausalität eines Prospektfehlers für die Anlageentscheidung

29.02.2008

BGH bejaht Kausalität eines Prospektfehlers für die Anlageentscheidung und damit Prospekthaftungsansprüche, auch wenn der Prospekt dem Anleger bei Zeichnung nicht vorlag.

Der Bundesgerichtshof hat am 03.12.2007 (AZ: II ZR 21/06) die Securenta AG zur Zahlung von Schadensersatz, Zug um Zug gegen Übertragung des Geschäftsanteils verurteilt.

Der Kläger hatte sich im Jahre 1999 als stiller Gesellschafter an der Securenta AG (Segment VII) beteiligt. Die Beteiligung entwickelte sich nicht wie zugesichert, weswegen der Kläger den Gesellschaftsvertrag kündigte und nach den Grundsätzen der (engen) Prospekthaftung Schadensersatz von der Beklagten verlangte.

Insolvenzverfahren gegen Göttinger Gruppe Holding und Securenta AG eröffnet

05.07.2007

Über 90.000 Anleger betroffen

Über zwei Jahrzehnte lang war die Göttinger Gruppe auf dem grauen Kapitalmarkt tätig. Das beliebteste Produkt war die „Securente“. Dabei investierten Anleger über eine Laufzeit von bis zu 40 Jahren in stille Unternehmensbeteiligungen. In dieser Form sind die Anleger als Mitunternehmer nicht nur am Gewinn und Verlust beteiligt, sondern haften auch für Risiken des Unternehmens. Die Göttinger Gruppe nahm bei den etwa 90.000 Anlegern mehr als eine Milliarde Euro mit stillen Beteiligungen ein. Mit diesem Anlagemodell beschäftigt sich zwischenzeitlich auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig.

Landgericht Göttingen verurteilt Securenta AG zur Rückzahlung geleisteter Einlagen

28.09.2006

Das Landgericht Göttingen hat in einem von der Anwaltskanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 14.09.2006 (AZ.: 2 O 132/05) die Firma Securenta AG zur Rückzahlung geleisteter Einlagen abzüglich erhaltener Entnahmen verurteilt.

Nach dieser Entscheidung haftet die Securenta AG gegenüber Anlegern auf Schadensersatz wegen Verschuldens des Vermittlers bei der Vertragsanbahnung (culpa in contrahendo i.V.m. § 278 BGB).