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Wissenswertes zu VIP-Medienfonds

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Positive Entscheidung des OLG München bei dem Medienfonds VIP 4

Am 30.12.2011 hat das OLG München einen Musterentscheid bei dem geschlossenen Medienfonds VIP 4 getroffen. Der Fondsprospekt des VIP 4 ist laut OLG München in einigen Punkten falsch. Das Gericht stellt auf ca. 140 Seiten mehrere Prospektfehler fest und ist somit eine historische Entscheidung für den Anleger. Es ist nämlich die erste für Anleger positive Entscheidung eines OLGs in einem Musterverfahren in Deutschland. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Positives Urteil für Anleger in dem Medienfonds VIP 4

Ein VIP 4 Anleger hat vor dem Oberlandesgericht München Az. 5 U 2034/08 eine Schadensersatzklage gegen die Unicredit Bank AG (ehemalige HypoVereinsbank) gewonnen. Der Anleger erhält das gesamte investierte Geld nebst Zinsen zurück. Das noch nicht rechtskräftige Urteil ist bereits am 13.Juli 2010 ergangen.

Ansprüche der VIP-Anleger drohen dieses Jahr zu verjähren

03.07.2007

Wie von unsere Kanzlei bereits am 18.04.2007 berichtet, haben Anleger des VIP-Medienfonds 4 die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche wegen Prospektmängeln und Falschberatung geltend zu machen. Da der VIP-Medienfonds 4 bereits im Jahr 2004 aufgelegt worden ist, müssen dessen Anleger rasch reagieren, um mögliche Schadenersatzansprüche nicht zu verlieren, da diese regelmäßig drei Jahre nach Zeichnungsdatum verjähren.

Strafverfahren gegen Ex VIP- Geschäftsführer

18.04.2007

Die Staatsanwaltschaft München wirft dem Ex VIP-Geschäftsführer Andreas Schmidt Untreue und Steuerhinterziehung vor, weil er Anlegergelder der VIP-Medienfonds 3 und 4 nicht wie prospektiert und vorgesehen in die steuerbegünstigten Filmprojekte investiert hat, weshalb VIP-Anlegern nunmehr erhebliche Steuerrückzahlungen drohen.