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Wissenswertes zu GEHAG-Fonds

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Bundesgerichtshof ebnet GEHAG-Anlegern Weg für Schadensersatz

16.04.2010

Eine Vielzahl von GEHAG-Anlegern aus dem gesamten Bundesgebiet hat in den 90er Jahren Anteile der seitens der Berliner Firma GEHAG GmbH aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds der GEHAG-Gruppe erworben.
Nachdem die zum Zwecke der Errichtung und Vermietung von Wohnanlagen im sozialen Wohnungsbau aufgelegten GEHAG-Fonds nach Einstellung der Mietbezuschussung durch das Land Berlin in wirtschaftliche Schieflage geraten waren, hatten um ihre Einlage fürchtende GEHAG-Anleger zunächst erfolglos auf Schadensersatz aufgrund von Prospektfehlern geklagt. Der Bundesgerichtshof hat nun in dessen jüngsten Entscheidung vom 22.03.2010 (Az. II ZR 66/08) der Klage von betroffenen GEHAG-Anlegern stattgegeben und die Fälle an das Kammergericht Berlin zurückverwiesen.