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Wissenswertes zu geschlossener Immobilienfonds

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DCM-Fonds : Wechselkursschwankungen und weitere Probleme

 
Wir hatten an dieser Stelle bereits des Öfteren über die in jüngster Zeit verstärkt auftretende Problematik von unter erheblichen Wechselkursschwankungen der aufgenommenen Fremdwährungsdarlehen leidenden geschlossenen Fonds berichtet. Betroffen hiervon sind geschlossene Fondsbeteiligungen nahezu sämtlicher führender Emissionshäuser, unter anderem solche der in München ansässigen Deutsche Capital Management AG (DCM).

Hamburger Emissionshaus Wölbern Invest will 24 geschlossene Immobilienfonds bündeln

Mit Frist bis zum 26.01.2012 wurden von dem Hamburger Emissionshaus Wölbern Invest
27.000 Anleger aufgefordert, der Zusammenlegung ihrer 24 geschlossenen Immobilienfonds zu dem Wölbern-Liquiditätspool zuzustimmen.

Risiko Wechselkursfalle II: Auch HGA–Fonds geraten unter Druck

Anderer Initiator, gleiches Problem: Auch Anleger, die ihr Geld in geschlossene Immobilienfonds des Emissionshauses HGA Capital Grundbesitz und Anlage GmbH investiert haben,  müssen um sicher geglaubte Ausschüttungen fürchten. Einer der Gründe: Die Aufnahme seinerzeit als vermeintlich günstiges Sanierungsmittel angesehener Fremdwährungsdarlehen.

Risiko Wechselkursfalle: Hannover Leasing Immobilienfonds Nr. 140 unter Druck

Immer mehr geschlossene Fondsbeteiligungen geraten in die Wechselkursfalle. Die Aufnahme vermeintlich günstiger oftmals auf Schweizer Franken oder japanische Yen lautende Fremdwärhungsarlehen entpuppte sich schnell für die Anleger als finanzieller Boomerang. Der rasante Höhenflug der beiden Währungen und die auf den Devisenmärkten hervorgerufenen Wechselkursschwankungen führten in kurzer Zeit zu einer Verteuerung der aufgenommenen Kredite. Bleiben die Ertragszahlen der Fonds – wie aktuell bei dem HL Hannover Leasing Fonds 140 IMETRA der Fall – dann noch deutlich hinter den prognostizierten Erwartungen zurück, drohen den Anlegern erhebliche Verluste.

Anlegern des Wealthcap Immobilienfonds BC Österreich 1 drohen hohe Verluste

Welche negativen Auswirkungen die seitens vieler Emissionshäuser einstmals als bahnbrechendes Sanierungsmittel angesehene Aufnahme von Fremdwährungsdarlehen auf die Entwicklung etlicher geschlossener Fondsbeteiligungen haben können, hatten wir an dieser Stelle schon berichtet. Die leidvolle Erfahrung, dass die aufgetretenen Wechselkursschwankungen nicht immer nur mit einem Verzicht sicher geglaubter Ausschüttungen einhergehen, sondern teils sogar den (Teil)Verlust der gezeichneten Einlage bedeuten können, mussten Ende vergangenen Jahres die 675 Anleger des geschlossenen Immobilienfonds BC Österreich 1 machen: Im Falle des sich abzeichnenden Zwangsverkaufs der vier Fondsobjekte droht den Anlegern ein Verlust von bis zu 50 % ihrer Einlage.

Geschlossene Fondsbeteiligungen: Wechselkursfalle schnappt zu

Über mehrere Jahre hinweg gelang es den Initiatoren geschlossener Fondsbeteiligungen stets, die Bilanzen durch Aufnahme seinerzeit zinsgünstiger Fremdwährungsdarlehen zu beschönigen.
Beliebt waren hierbei auf Schweizer Franken und Japanische Yen laufende Kredite. Einstmals als cleverer Schachzug der Initiatoren gefeiert, entpuppt sich dieser Schritte nun für tausende von Anlegern als Boomerang: Hält das Kursfeuerwerk der beiden Fremdwährungen an, müssen die Anleger nicht nur um ihre sicher geglaubten Ausschüttungen fürchten: Bei fortdauernder Schieflage der Beteiligungen droht ihnen schlimmstenfalls der Totalverlust.

BGH bestätigt kick-back-Rechtsprechung und stärkt Position der Anleger

Mit Urteil vom 19.07.2011 hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) seine Rechtsprechung zu Kick-Backs bestätigt.

Die Bank hatte sich hier darauf berufen, einem Rechtsirrtum unterlegen zu sein. Der BGH stellt in der Entscheidung fest, dass die Rechtsfrage, was unter aufklärungspflichtigen Rückvergütungen zu verstehen ist, aufgrund seiner bisherigen Rechtssprechung bereits beantwortbar ist. Der BGH bestätigt explizit in den Gründen der Entscheidung seine Rechtsprechung, nach der die anlageberatende Bank dem Anleger, dem sie eine Kapitalanlage empfiehlt, ungefragt über erhaltene Rückvergütungen aufklären muss. Der Senat führt aus, dass es vorliegend um verheimlichte Provisionsflüsse von einem Dritten an den Berater des Kapitalanlegers ginge. In diesem Dreipersonenverhältnis sei der durch die Zuwendung bestehende Interessenkonflikt der Bank nicht offenkundig und dieser müsse deshalb aufgeklärt werden.

Kein Abzug von Schuldzinsen nach Verkauf von Fondsimmobilien

 
2010 entschied der Bundesfinanzgerichtshof (BFH) , dass Schuldzinsen, die nach der Veräußerung einer wesentlichen Kapitalbeteiligung anfallen, als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig sind, wenn der Verkaufserlös nicht zur Tilgung des bei Anschaffung der Beteiligung aufgenommenen Darlehens ausreicht.

Fundus Fonds Nr. 34: Gesellschafterversammlung der Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co. KG am 11.03.2011 in Aachen

An der wohl wichtigsten Gesellschafterversammlung seit Gründung des Fundus Fonds Nr. 34 nahm die Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann am 11.03.2011 teil. Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass das Grand Hotel Heiligendamm an der Ostsee in einer wirtschaftlichen Schieflage ist und kurz vor dem Ende steht. Mit der Einladung zu dieser Gesellschafterversammlung wurde den ca. 1900 Anlegern des Fonds ein Restrukturierungskonzept vorgeschlagen und den Anlegern empfohlen diesem Restrukturierungskonzept zuzustimmen. Leider haben nur ca. 250 Anleger persönlich teilgenommen. Aufgrund der geringen Teilnehmerzahl konnte man bereits erahnen, wie die Abstimmung der anstehenden Tagesordnungspunkte ausfallen wird.

Fundus-Fonds Nr. 34: Grand Hotel Heiligendamm droht das Aus

Einst galt das mit Geldern von ca. 2000 Fundus-Fonds Anlegern finanzierte Grand Hotel in Heiligendamm als das Aushängeschild für Firstclass-Tourismus in ganz Deutschland. Als Schauplatz des G8-Gipfels im Jahre 2007 erlangte das Hotel sogar medialen Weltruhm. Doch nicht zuletzt aufgrund der weit unter den prognostizierten Erwartungen gebliebenen Hotel- und Tagungsgastzahlen geriet das als Prestigeobjekt unter den Fundus-Fonds gehandelte Anlageobjekt für die Zeichner zusehends mehr und mehr zum wirtschaftlichen Desaster. Am 11.03.2011 sollen die Anleger des seit dessen Neueröffnung im Jahr 2003 fast nahtlos hohe Verluste einfahrenden Grand Hotels  auf einer Gesellschafterversammlung in Aachen über die mehr als ungewisse Zukunft des Fundus Fonds Nr. 34 entscheiden.