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Hier finden Sie aktuelle Nachrichten zur Rechtssprechung zu den Themen:

Wissenswertes zu geschlossener Immobilienfonds

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Cumulus Immobilienfonds Einkaufszenrum Ilsenburg GdbR aktuell: Ordentliche Gesellschafterversammlung vom 25.08.2010 in Kassel

Die Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann hat am 25.08.2010 zahlreiche Gesellschafter des Cumulus Immobilienfonds Einkaufszentrum Ilsenburg GdbR auf der Gesellschafterversammlung in Kassel vertreten. Leider waren von insgesamt 300 Gesellschaftern lediglich ca. 25 persönlich anwesend. Weitere ca. 60 Gesellschafter wurden durch ihre Anwälte oder das Forum Anlegerhilfe e.V. vertreten.

Beweiserleichterung bei Kick-Backs für Anleger

Nach einem neuen Urteil des Amtsgerichts Heidelberg müssen Banken über Kick-Back Zahlungen (verdeckte Rückvergütungen bzw. Provisionen) auch nachträglich noch Auskunft erteilen. Der Anleger kann somit von der Bank Auskunft darüber verlangen ob Kick-Backs geflossen sind und in welcher Höhe.

Der BGH verneint Verjährung und stärkt somit Anlegerrechte

02.08.2010

Erneut hat der BGH ein positives Urteil zugunsten von Anlegern geschlossener Fonds gefällt. In einer wichtigen Frage zur Verjährung hat der dritte Senat des Bundesgerichtshofs Az.: III ZR 249/09  vom 8. Juli 2010, das Urteil des Oberlandesgerichts Köln Az.: 24 U 154/089 vom 25.08.2009, bestätigt und somit die Rechte von Anlegern geschlossener Fonds weiter deutlich gestärkt.

Prospekthaftung: BGH spricht Anlegern geschlossener Immobilienfonds erneut Schadensersatz zu

15.07.2010

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat erneut ein weiteres Urteil zur Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds gefällt (AZ.:II ZR 30/09) und hierdurch die Rechte der Anleger geschlossener Immobilienfonds gestärkt.

SachsenFonds Australien I in der Krise

03.05.2010

Erneut ist ein geschlossener Immobilienfonds in die wirtschaftliche Talfahrt geraten. So wurden die rund 1700 Anleger des seitens des Münchener Fondinitiators SachsenFonds im Jahr 2006 aufgelegten Fonds Australien I im Herbst vergangenen Jahres über die bis auf weiteres eingestellten Ausschüttungszahlungen in Kenntnis gesetzt. Trotz seitens SachsenFonds umgehend eingeleiteter Sanierungsmassnahmen droht bei bestehendem Liquiditätsengpass jetzt sogar der Notverkauf der Immobilie.