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BGH stärkt weiter Verbraucherrechte bei „Schrottimmobilien“

02.07.2010

Der BGH hat am 29.06.2010 entschieden, dass Anleger Schadensersatz verlangen können, wenn Provisionen zu niedrig ausgewiesen werden. Die Entscheidung des XI. Zivilsenates betrifft Schadensersatzansprüche einer Anlegerin und erging im Zusammenhang mit einer sogenannten „Schrottimmobilie“. Damit wurde das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig Az. XI ZR 104/08 bestätigt.