RSS Feed Wissenswertes

follow us on twitter

Rückrufservice

Bitte Formular ausfüllen. Wir rufen Sie umgehend zurück.

  • JUVEals empfohlene Kanzlei im Kapitalanlegerschutz platziert in Juve Handbuch 2009/2010
  • Anwaltsverein 
  • Arbeitsgemeinschaft Bank und Kapitalrecht
  • Bundesverband der Gütestellen
  • Bundesverband der Gütestellen

Fokusthemen

Hier finden Sie aktuelle Nachrichten zur Rechtssprechung zu den Themen:

Schlagworte

Sehr gute Erfolgsaussichten für Anleger geschlossener Fonds, die Beteiligung über eine Bank gekauft haben bzw. von einer Bank beraten worden sind: Klicken Sie hier für eine kostenfreie Einschätzung Ihres Falles!

Wissenswertes zu Badenia

Druckversion

BGH stärkt abermals die Rechte von Schrottimmobilien-Erwerbern

Der Bundesgerichtshof hat zum wiederholten Male die Käuferrechte von Schrottimmobilienerwerbern  gestärkt. In dessen Entscheidung vom 01.03.2011 (Az. XI ZR 96/09) stellte der BGH fest, dass ein infolge nachweislicher Übervorteilung zum Schadensersatz berechtigter Käufer einer ihm als Steuersparmodell angepriesenen Immobilie sich auf die ihm zustehende Kompensationszahlung nicht die seinerseits erzielten Steuervorteile anrechnen lassen muss. Der BGH hält damit an dessen bisheriger Rechtsprechungstendenz fest, wonach im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb erzielte Steuervorteile dann nicht anzurechnen sind, sofern die Ausgleichssumme ihrerseits der Besteuerung unterliegt.

Schrottimmobilien – aktueller denn je

Nun sind sie wieder da: Schrottimmobilien!
Lange Zeit - so schien es - waren die vornehmlich in den 90er Jahren als beliebtes Steuersparmodell vertriebenen und in der Regel über Fremddarlehen finanzierten Eigentumswohnungen aus der Angebotspalette der Kapitalanlagevermittler verschwunden. Die sich in jüngster Zeit in den Medien und im Internet häufenden Berichte über geschädigte Schrottimmobilienerwerber machen jedoch deutlich, dass sich der Vertrieb der vermeintlich sicheren Steuersparimmobilien für die Vermittler wieder zu lohnen scheint.

BGH stärkt erneut die Rechte von Schrottimmobilien-Erwerbern

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dessen am Dienstag veröffentlichten Entscheidung (Az.: XI ZR 220/08) erneut die Rechte von Erwerbern so genannter Schrottimmobilen gestärkt. Die BGH Richter sahen es als erwiesen an, dass die vorliegend in die Finanzierung der Steuersparimmobilien involvierte Badenia Bausparkasse die betroffenen Käufer nicht in hinreichendem Maße über die Höhe der angefallenen Vermittlungsprovisionen aufgeklärt habe.

BGH stärkt weiter Verbraucherrechte bei „Schrottimmobilien“

02.07.2010

Der BGH hat am 29.06.2010 entschieden, dass Anleger Schadensersatz verlangen können, wenn Provisionen zu niedrig ausgewiesen werden. Die Entscheidung des XI. Zivilsenates betrifft Schadensersatzansprüche einer Anlegerin und erging im Zusammenhang mit einer sogenannten „Schrottimmobilie“. Damit wurde das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig Az. XI ZR 104/08 bestätigt.