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Wissenswertes zu Kap-Hag Rendite-Fonds

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Prospekthaftung: BGH spricht Anlegern geschlossener Immobilienfonds erneut Schadensersatz zu

15.07.2010

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat erneut ein weiteres Urteil zur Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds gefällt (AZ.:II ZR 30/09) und hierdurch die Rechte der Anleger geschlossener Immobilienfonds gestärkt.

Kick-back Rechtsprechung des BGH auch auf Altfälle anwendbar

09.07.2010

Zum wiederholten Male hat sich der BGH hinsichtlich der Frage nach der Aufklärungspflicht versteckter Rückvergütungen (Kick-back) auf die Seite der Verbraucher gestellt.
Nach dem am 29.06.2010 zu Gunsten der betroffenen Anleger ergangenen Beschluss des BGH (Az.: XI ZR 308/09) kann sich eine Bank, die einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung nicht auf die an sie zurückgeflossenen Rückvergütungen (Kick-back) hinweist, jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen.