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Wissenswertes zu G.F.M.-Fonds

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Der BGH verneint Verjährung und stärkt somit Anlegerrechte

02.08.2010

Erneut hat der BGH ein positives Urteil zugunsten von Anlegern geschlossener Fonds gefällt. In einer wichtigen Frage zur Verjährung hat der dritte Senat des Bundesgerichtshofs Az.: III ZR 249/09  vom 8. Juli 2010, das Urteil des Oberlandesgerichts Köln Az.: 24 U 154/089 vom 25.08.2009, bestätigt und somit die Rechte von Anlegern geschlossener Fonds weiter deutlich gestärkt.