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Wissenswertes zu DFH-Fonds

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Geschlossene Fondsbeteiligungen: Wechselkursfalle schnappt zu

Über mehrere Jahre hinweg gelang es den Initiatoren geschlossener Fondsbeteiligungen stets, die Bilanzen durch Aufnahme seinerzeit zinsgünstiger Fremdwährungsdarlehen zu beschönigen.
Beliebt waren hierbei auf Schweizer Franken und Japanische Yen laufende Kredite. Einstmals als cleverer Schachzug der Initiatoren gefeiert, entpuppt sich dieser Schritte nun für tausende von Anlegern als Boomerang: Hält das Kursfeuerwerk der beiden Fremdwährungen an, müssen die Anleger nicht nur um ihre sicher geglaubten Ausschüttungen fürchten: Bei fortdauernder Schieflage der Beteiligungen droht ihnen schlimmstenfalls der Totalverlust.

BGH bestätigt kick-back-Rechtsprechung und stärkt Position der Anleger

Mit Urteil vom 19.07.2011 hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) seine Rechtsprechung zu Kick-Backs bestätigt.

Die Bank hatte sich hier darauf berufen, einem Rechtsirrtum unterlegen zu sein. Der BGH stellt in der Entscheidung fest, dass die Rechtsfrage, was unter aufklärungspflichtigen Rückvergütungen zu verstehen ist, aufgrund seiner bisherigen Rechtssprechung bereits beantwortbar ist. Der BGH bestätigt explizit in den Gründen der Entscheidung seine Rechtsprechung, nach der die anlageberatende Bank dem Anleger, dem sie eine Kapitalanlage empfiehlt, ungefragt über erhaltene Rückvergütungen aufklären muss. Der Senat führt aus, dass es vorliegend um verheimlichte Provisionsflüsse von einem Dritten an den Berater des Kapitalanlegers ginge. In diesem Dreipersonenverhältnis sei der durch die Zuwendung bestehende Interessenkonflikt der Bank nicht offenkundig und dieser müsse deshalb aufgeklärt werden.