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Aktuelle Nachrichten zum Thema Medienfonds

BGH bestätigt kick-back-Rechtsprechung und stärkt Position der Anleger

Mit Urteil vom 19.07.2011 hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) seine Rechtsprechung zu Kick-Backs bestätigt.

Die Bank hatte sich hier darauf berufen, einem Rechtsirrtum unterlegen zu sein. Der BGH stellt in der Entscheidung fest, dass die Rechtsfrage, was unter aufklärungspflichtigen Rückvergütungen zu verstehen ist, aufgrund seiner bisherigen Rechtssprechung bereits beantwortbar ist. Der BGH bestätigt explizit in den Gründen der Entscheidung seine Rechtsprechung, nach der die anlageberatende Bank dem Anleger, dem sie eine Kapitalanlage empfiehlt, ungefragt über erhaltene Rückvergütungen aufklären muss. Der Senat führt aus, dass es vorliegend um verheimlichte Provisionsflüsse von einem Dritten an den Berater des Kapitalanlegers ginge. In diesem Dreipersonenverhältnis sei der durch die Zuwendung bestehende Interessenkonflikt der Bank nicht offenkundig und dieser müsse deshalb aufgeklärt werden.

Academy Filmfonds der Commerzbank: Anlegern drohen Steuernachforderungen

 
Medien- und Filmfonds galten in den letzten Jahren als vermeintlich risikoarme Kapitalanlagen und waren deshalb eine häufig gewählte Anlageform. Die Anleger konnten dabei die teilweise sehr hohen Verlustzuweisungen aus deren Medienfondsbeteiligung in ihrer Steuererklärung geltend machen.
Seit einiger Zeit ist aber nicht nur die steuerliche Geltendmachung von neuen Medienfonds nicht mehr möglich. Zudem werden zahlreichen bereits als Steuersparmodelle genutzten Medienfonds die zunächst gewährten Steuervorteile wieder aberkannt.

Medienfonds aktuell: Anlegern droht weiteres Ungemach durch Ausschüttungsrückforderungen

Die Liste von Hiobsbotschaften für tausende deutscher Medien- und Filmfondsanleger reißt nicht ab. Kaum sind Horrormeldungen wie Totalverlust und drohende Insolvenz der stets unter den prognostizierten Erwartungen verbliebenen Medien- und Filmfonds verdaut, sehen sich die Anleger nun weiterem Unheil seitens der Fondsgesellschaft konfrontiert. Scheitert das seitens der Fondsgeschäftsführung zumeist als alleiniges Rettungsmittel propagierte Sanierungs- und Entschuldungskonzept werden die Anleger meist mit Anwaltsschreiben und unter Androhung gerichtlichter Schritte zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen aufgefordert. Jüngst hiervon betroffen: Anleger des Apollo Pro Media GmbH & Co 3. Filmproduktion KG. i. L. sowie der VICTORY CHILDREN sechste tv Production GmbH.

Apollo Media-Fonds geraten in Schieflage: Möglichkeiten für betroffene Anleger

Medien- und Filmfonds bereiten tausenden von deutschen Anlegern derzeit wenig Grund zur Freude: Geringe Einspielergebnisse in Verbindung mit hohen Verwaltungskosten ließen etliche der seit Ende der 90er Jahren aufgelegten Film- und Medienfonds schnell in die wirtschaftliche Talsohle geraten. Die als Lockmittel eingesetzten Schlagworte wie sichere Renditen und hohe Steuerersparnisse blieb für den Großteil der Medien- und Fimfondsanleger ein unerfüllter Traum. Anders als in den mit ihren Geldern finanzierten Filmproduktionen dürften auch die Anleger der Apollo Media Fonds derzeit nicht mit einem „Happy End“ rechnen.

KGAL/ALCAS Medienfonds-Anleger von Steuernachforderungen betroffen - Handlungsmöglichkeiten für geschädigte Anleger

Anderer Fondsinitiator, gleiches Problem: Auch die Anleger der KGAL/ALCAS Medienfonds erhielten jüngst unerfreuliche Post von deren Wohnsitzfinanzämtern. Im Zuge einer für den Veranlagungszeitraum 2000 bis 2004 durchgeführten Betriebsprüfung wurde auch in den seitens der KGAL/ ALCAS – Gruppe aufgelegten Medienfonds (MFP Munich Film Partners, MAT Movies, MMDP und MACRON) die steuerliche Verlustabzugsfähigkeit nachträglich aberkannt.